Kanzlei Brandt in Bad Doberan

Das Recht auf Ihrer Seite

Auf diesen Seiten erhalten Sie umfassende Informationen zur Kanzlei Brandt.

Unsere erfahrene Rechtsanwältin ist berechtigt, Mandanten vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland zu vertreten.

Neuigkeiten rund um unsere Kanzlei sowie aktuelle rechtliche Themen finden Sie regelmäßig in der RubrikAktuelles“

Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns telefonisch für Rechtsberatung unter  038203 / 7450 0 und für Schuldnerberatung unter  038203 / 7450 20, oder schreiben eine Nachricht über unser Kontaktformular.

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen
Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Tätigkeit- und Interessenschwerpunkte der Rechtsanwälte und nähere Informationen zu diesen, finden Sie unter der Rubrik Rechtsgebiete

Frau Rechtsanwältin Brandt vertritt Sie in Fragen des Familienrechts, wenn sie sich z.B: getrennt haben und nun die Scheidung einleiten wollen. Hier sind Fragen des Unterhaltes für Sie und mögliche Kinder zu klären, sowie die Hausratsverteilung und der Versorgungsausgleich, aber auch der Zugewinnausgleich. 

Manchmal gibt es bei der Trennung vom Partner aber auch eine böse Überraschung.
Sie haben sich gemeinsam ein Haus gekauft und dafür Kredit aufgenommen. Wer übernimmt nun das Haus und die Schulden?

Streiten Sie sich zu lange darum, droht beiden die Überschuldung und damit die Privatinsolvenz.

Handeln Sie hier vorausschauend, andernfalls werden Sie die Schulden erdrücken und Sie sind finanziell für Jahre gelähmt.

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Pfändungsrechner der Kanzlei Brandt

Nutzen Sie den Pfändungsrechner für einen ersten Überblick

Wenn Sie wissen wollen, wieviel von Ihrem Einkommen pfändbar ist, dann können Sie sich mit dem Pfändungsrechner schnell einen Überblick verschaffen.
Um zu berechnen, wie viel von Ihrem Einkommen pfändbar ist, benötigen wir einige Informationen, darunter Ihr monatliches Nettoeinkommen und die Anzahl der Personen, für die Sie Unterhalt zahlen. 

Die Pfändungsfreigrenzen in Deutschland basieren auf § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) und werden in der Regel alle zwei Jahre angepasst.