Was tun, wenn ein unberechtigter Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid vorliegt und die Rechtsmittelfristen verpasst wurden?

Es kann ein großer Schock sein: Sie erhalten einen Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid, obwohl die Forderung des Gläubigers unberechtigt ist. Noch schlimmer wird es, wenn Sie feststellen, dass die Rechtsmittelfristen bereits verstrichen sind. Aber keine Sorge, es gibt immer noch Wege, sich zu wehren. Hier erklären wir, welche Schritte Sie unternehmen können.

Verjährung der Forderung prüfen

Ein wichtiger erster Schritt ist die Prüfung, ob die Forderung möglicherweise verjährt ist. Forderungen verjähren in der Regel nach drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Ist die Forderung verjährt, können Sie einen entsprechenden Einwand erheben. Dies aber immer nur dann, wenn die Rechtsmittelfristen bisher nicht verstrichen sind. Sonst gilt die 30-jährige Verjährungsfrist für Titel.

Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Wenn Sie die Rechtsmittelfristen für den Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid verpasst haben, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Sie die Frist unverschuldet versäumt haben, zum Beispiel aufgrund einer Krankheit oder einer irrtümlichen Zustellung des Bescheids. Wir sagen immer, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist möglich, wenn Sie im Koma lagen. Ein Urlaub gilt nicht als Grund. Sie haben während geplanter Abwesenheit dafür Sorge zu tragen, dass sich jemand um die Post kümmert und Sie auf dem Laufenden hält, sodass Sie rechtzeitig reagieren können.

Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid

Haben Sie den Vollstreckungsbescheid erhalten, können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Wenn die Frist versäumt wurde, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung auch hier eine Option. Der Einspruch muss gut begründet sein und sollte alle relevanten Beweise enthalten, die die unberechtigte Forderung belegen. Wichtig ist, dass die Begründung gleich mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung erfolgt.

Gerichtliche Klärung der Forderung

Sollten alle außergerichtlichen Mittel ausgeschöpft sein, bleibt der Weg über das Gericht. Hier kann der Anspruch des Gläubigers detailliert geprüft und angefochten werden. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen dabei helfen, eine schlüssige Argumentation zu entwickeln und Ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen.

Sind die Rechtsmittelfristen jedoch abgelaufen, geht es nur noch darum, ob und was Sie zwischenzeitlich gezahlt haben. Nicht mehr darum, dass dem Gläubiger der Anspruch nicht zusteht.

Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung

In bestimmten Fällen kann die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt werden. Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn der Vollstreckungsbescheid formale Fehler aufweist oder der Gläubiger unrichtige Angaben gemacht hat. Ein Antrag auf Vollstreckungsschutz kann hierbei helfen.

Beratung durch einen Fachanwalt

Eine kompetente rechtliche Beratung ist in dieser Situation unerlässlich. Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht oder ein spezialisierter Rechtsanwalt für Zivilrecht kann Ihre Chancen und Möglichkeiten genau einschätzen und die richtigen Schritte einleiten.

Beispiel aus der Praxis

Herr Müller erhielt einen Mahnbescheid über eine Forderung, die er als unberechtigt ansah. Leider bemerkte er den Bescheid erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist. Ein Fachanwalt half ihm, einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen, da Herr Müller nachweisen konnte, dass der Bescheid irrtümlich an eine falsche Adresse zugestellt worden war. Der Antrag war erfolgreich, und Herr Müller konnte den Einspruch einlegen und die unberechtigte Forderung abwehren.

Fazit: Ihre Rechte und Optionen bei unberechtigten Mahnbescheiden

Es ist verständlich, sich hilflos zu fühlen, wenn man einen unberechtigten Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid erhält und die Fristen verpasst hat. Doch mit den richtigen Schritten und einer kompetenten rechtlichen Unterstützung können Sie Ihre Rechte verteidigen und gegen unberechtigte Forderungen vorgehen.

Rechtsanwaltskanzlei Brandt – Ihr Partner bei unberechtigten Forderungen

Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt steht Ihnen mit fachkundiger Beratung und engagierter Unterstützung zur Seite. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und gegen unberechtigte Mahn- und Vollstreckungsbescheide vorzugehen. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Erstberatung.

Weitere Informationen zu „Vollstreckungsbescheid: Was ist das und wie sollten Sie reagieren?“ finden Sie hier.

Weitere Informationen zu „Was ist ein Mahnbescheid und welche Wirkungen hat er?“ finden Sie hier.

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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