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Deutschlandweite Beratung für Schuldner und Insolvenz

Wir begleiten Sie auf dem Weg zurück zu finanzieller Stabilität – mit der Unterstützung eines Rechtsanwalts für Insolvenzrecht.

Rechtsanwalt für Insolvenzrecht -Rechtsanwältin Brandt – Expertin und zugelassene Fachanwältin für Privatinsolvenz, Insolvenzrecht, Firmeninsolvenz

Auf unserer Internetseite unter Aktuelles finden Sie ausführliches Information zum Thema Schuldnerberatung.
Sollten noch Fragen offen sein, rufen Sie uns bitte unter 03 82 03 / 7450 20 an

Nutzen Sie den Pfändungsrechner für einen ersten Überblick

Wenn Sie wissen wollen, wieviel von Ihrem Einkommen pfändbar ist, dann können Sie sich mit dem Pfändungsrechner schnell einen Überblick verschaffen.

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Wie funktioniert eine Schuldnerberatung?

Fünf unkomplizierte Schritte auf dem Weg zur Schuldenfreiheit

Unverbindliches Informationsgespräch als erster Schritt

Wenn Sie uns kontaktieren, ist unser erster Verfahrensabschnitt ein für Sie unverbindliches Informationsgespräch. In diesem ermitteln wir den IST-Status Ihrer persönlichen Situation und analysieren, welche Möglichkeiten Sie haben. Hierzu zählen nicht nur die Höhe Ihrer Schulden und die Anzahl Ihrer Gläubiger, sondern auch Ihre persönliche Situation, z.B. Ihr Alter, der Umfang Ihrer Unterhaltsverpflichtung, Ihre persönliche Erwerbssituation etc.

Unterstützung durch den Rechtsanwalt für Insolvenzrecht

Ein Rechtsanwalt für Insolvenzrecht beantwortet im Erstgespräch bereits drängende Fragen Ihrerseits und gibt Ihnen erste Hilfestellungen. Die Weichen für eine erfolgreiche Regulierung Ihrer Schulden werden schon im Informationsgespräch gelegt. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass es im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens wichtig ist, dieses Informationsgespräch telefonisch oder persönlich durchzuführen. So können wir alle notwendigen Informationen schnell und unkompliziert ermitteln und die Weichen für eine erfolgreiche Schuldenregulierung bereits im Erstgespräch stellen.

Wichtige Unterlagen nach dem Erstgespräch

Nach dem Erstgespräch übersenden wir Ihnen alle notwendigen Unterlagen. Dazu zählen unter anderem eine Vollmacht sowie eine Vorlage für eine Gläubigeraufstellung. Diese Dokumente sind essenziell, um den nächsten Schritt im Verfahren einzuleiten.

Beauftragung und Rücksendung der Unterlagen

Wenn Sie sich entscheiden, uns zu beauftragen, senden Sie uns diese Unterlagen bitte vollständig ausgefüllt zurück. Ohne die unterzeichnete Vollmacht ist es uns als Rechtsanwalt für Insolvenzrecht nicht gestattet, mit Ihren Gläubigern zu kommunizieren. Ebenso ist die Gläubigeraufstellung notwendig, damit wir genau wissen, welche Gläubiger wir anschreiben sollen. Auch wenn dies banal erscheinen mag, bildet es die Grundlage für unsere Tätigkeit.

Erfassung der Gläubiger und Start des Verfahrens

Sobald diese Unterlagen bei uns eingegangen sind und wir entweder den Beratungshilfeschein im Original vorliegen haben oder die erste Rate Ihres Honorars eingegangen ist, beginnen wir mit der Erfassung aller Gläubiger. Dies ist der nächste Schritt zur erfolgreichen Regulierung Ihrer Schulden.

Mit Eingang der ersten Rate Ihres Honorars oder des Beratungshilfescheines und selbst verständlich auch den notwendigen Unterlagen schreiben wir alle Ihre Gläubiger an und bitten diese um Übersendung einer aktuellen Forderungsaufstellung. Nicht immer reagieren die Gläubiger auf die erste Bitte um Übersendung einer Forderungsaufstellung. Wir erinnern die Gläubiger jedoch zweimal an die Übersendung der Forderungsaufstellung. Liegen uns alle Forderungsaufstellung vor, kontaktieren wir Sie.

Einreichung zusätzlicher Unterlagen für den nächsten Verfahrensschritt

Sobald alle Forderungsaufstellungen vorliegen, kontaktieren wir Sie und bitten Sie, uns Ihre aktuellen Einkommensbelege sowie eine Vermögensübersicht zuzusenden. Diese Unterlagen sind notwendig, damit wir als Rechtsanwalt für Insolvenzrecht den außergerichtlichen Vergleichsvorschlag mit Ihnen besprechen können. Nur wenn uns diese Belege vorliegen, können wir auch die Voraussetzungen für die Stellung eines Insolvenzantrages prüfen.

Abgleich der Daten und persönliche Beratung

Nach Erhalt Ihrer Unterlagen gleichen wir diese mit den Informationen aus dem Erstgespräch ab und aktualisieren die Daten bei Bedarf. Anschließend ist es Zeit für ein persönliches Gespräch mit Rechtsanwältin Brandt. Bitte kontaktieren Sie uns, um einen passenden Telefontermin zu vereinbaren, der sowohl in Ihren Zeitplan als auch in den Kalender unserer Rechtsanwältin passt.

Individuelle Strategie und Vergleichsvorschlag

In diesem Termin bespricht Rechtsanwältin Brandt mit Ihnen Ihre konkrete Situation. Basierend auf ihrer mehr als 20-jährigen Berufserfahrung entwickelt sie gemeinsam mit Ihnen die für Sie sinnvollste Vorgehensweise. Nach Ihrer Zustimmung wird ein Vergleichsvorschlag an alle Gläubiger versendet – selbstverständlich nur nach vorheriger Absprache mit Ihnen.

Kommunikation mit Gläubigern und Verhandlungsstrategien

Basierend auf unserem Vergleichsvorschlag kommunizieren wir in der Folge mit Ihren Gläubigern. Ein Rechtsanwalt für Insolvenzrecht sorgt dafür, dass diese Verhandlungen professionell und in Ihrem besten Interesse geführt werden. Manchmal stimmen Gläubiger erst einem Vergleich zu, wenn alle anderen Gläubiger bereits zugestimmt haben, oder wenn ihnen die entsprechenden Einkommensbelege vorgelegt werden. Wir halten Sie während des gesamten Prozesses stets auf dem Laufenden. In einigen Fällen ist es sinnvoll, vom Gläubiger ein Gegenangebot anzufordern. Dieses leiten wir Ihnen zu und besprechen mit Ihnen, ob die Annahme dieses Gegenangebotes für Sie vorteilhaft ist.

Abschluss von Vergleichen und Schuldenregulierung

Können wir mit allen Gläubigern einen Vergleich erzielen, sind Ihre Schulden reguliert. Ein Rechtsanwalt für Insolvenzrecht stellt sicher, dass die Vereinbarungen rechtlich abgesichert sind. Es ist nicht erforderlich, mit jedem Gläubiger denselben Vergleich zu erzielen. Beispielsweise kann das Ratenangebot für einen Gläubiger bei 36 Monaten liegen, während es bei einem anderen 48 Monate beträgt.

Weitere Schritte bei erfolgreicher oder gescheiterter Einigung

Wird eine Einigung erzielt, können Sie die Zahlungen an Ihre Gläubiger selbst vornehmen. In diesem Fall sind Sie jedoch dafür verantwortlich, die Zahlungen zu überwachen und den Gläubigern oder späteren Forderungsaufkäufern gegenüber den Vergleichsschluss und die geleisteten Raten nachzuweisen.

Kommt keine Einigung zustande, ist Frau Rechtsanwältin Brandt als Rechtsanwalt für Insolvenzrecht und geeignete Person nach § 305 InsO berechtigt, die Anlage 2 zum Insolvenzantrag zu unterzeichnen. Damit sind die Voraussetzungen für die Stellung eines Insolvenzantrages erfüllt.

Begleitung beim Insolvenzantrag durch den Rechtsanwalt für Insolvenzrecht

Gerne begleiten wir Sie auch bei der Ausfüllung des Insolvenzantrages, der Einreichung beim Gericht und bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen. Wenn wir Sie bei der Stellung des Insolvenzantrages unterstützen sollen, fertigt Ihr Rechtsanwalt für Insolvenzrecht den Antrag so für Sie vor, dass Sie diesen nur noch unterzeichnen und bei dem zuständigen Insolvenzgericht einreichen müssen. Welches Gericht für Sie zuständig ist, teilen wir Ihnen selbstverständlich mit.

Privatinsolvenz Online anmelden - Geht das?

Einleitung

Dieser Artikel betrifft nur die Verbraucherinsolvenzverfahren, nicht die Verfahren für ehemals Selbständige mit mehr als 19 Gläubiger.

Wann ist Privatinsolvenz sinnvoll?

Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt, ist ein gerichtliches Verfahren, das überschuldeten Privatpersonen ermöglicht, sich von ihren Schulden zu befreien. Das Verfahren dient dazu, den Schuldnern eine Perspektive für einen finanziellen Neuanfang zu bieten.

Voraussetzungen für die Anmeldung einer Privatinsolvenz

Die Privatinsolvenz ist ein wichtiger rechtlicher Schritt für Personen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden und ihre Schulden nicht mehr begleichen können. Doch mit dem digitalen Fortschritt stellt sich die Frage: Kann man eine Privatinsolvenz online anmelden? Dieser Artikel beleuchtet die Möglichkeiten, den Ablauf und die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Online-Anmeldung der Privatinsolvenz in Deutschland.

  • Beratung und Vorbereitung: Vor dem Antrag auf Privatinsolvenz ist eine Schuldnerberatung zwingend vorgeschrieben. Diese Beratung kann bei der Kanzlei Brandt in Anspruch genommen werden.
  • Außergerichtlicher Einigungsversuch: Ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern muss durchgeführt und dokumentiert werden. Dies wird durch uns im Falle der Beauftragung durchgeführt.
  • Antragstellung beim Amtsgericht: Der Antrag auf Privatinsolvenz wird beim zuständigen Amtsgericht eingereicht. Hierzu sind vorgeschrieben Formulare auszufüllen und einzureichen. Für Verbraucher gibt es einen Formularzwang. Das zu nutzende Formular gilt deutschlandweit.

Mit der Digitalisierung sind viele Dienstleistungen mittlerweile auch online verfügbar. Doch wie sieht es mit der Anmeldung zur Privatinsolvenz aus? Grundsätzlich ist die vollständige Online-Anmeldung für eine Privatinsolvenz in Deutschland derzeit nicht möglich. Es gibt jedoch zahlreiche unterstützende Online-Dienste, die den Prozess erleichtern können:

Digitale Schuldnerberatung

Einige Schuldnerberatungen, so auch wir, bieten ihre Dienste mittlerweile auch online an. Sie ermöglichen die Beratung per Videoanruf, Telefon oder E-Mail. Auf diese Weise kann der Schuldner den ersten wichtigen Schritt zur Privatinsolvenz bequem von zu Hause aus durchführen.

Online-Formulare und Anleitungen

Viele Webseiten bieten die notwendigen Formulare und detaillierte Anleitungen zum Ausfüllen und Einreichen der Unterlagen online an. Diese Ressourcen helfen den Schuldnern, den Prozess besser zu verstehen und die benötigten Dokumente korrekt auszufüllen. Zu beachten ist neben dem Formularzwang auch, dass die Anlage 2 zum Insolvenzantrag durch die Schuldnerberatung, also durch uns, auszufüllen ist. Andernfalls wird der Verbraucherinsolvenzantrag vom Insolvenzgericht abgewiesen. Die notwendigen Formulare könne Sie hier downloaden. Beachten Sie bitte, dass die Anlage 2 von uns auszufüllen ist.

Elektronische Kommunikation mit dem Gericht

Obwohl der Antrag selbst nicht vollständig online eingereicht werden kann, erlauben viele Gerichte die elektronische Kommunikation für die Einreichung von Dokumenten und die Korrespondenz. Dies beschleunigt den Prozess und reduziert den Aufwand für den Schuldner. Die meisten Insolvenzgerichte in Deutschland kommunizieren allerdings postalisch mit den Schuldnern und nehmen auch nur postalisch die Insolvenzanträge an.

Die Anmeldung zur Privatinsolvenz komplett online durchzuführen, ist in Deutschland derzeit nicht möglich. Dennoch gibt es zahlreiche digitale Hilfsmittel, die den Prozess unterstützen und erleichtern können. Eine erste Beratung und die Vorbereitung können online erfolgen, ebenso wie die elektronische Kommunikation mit dem späteren Isnolvenzverwalter, aber nicht mit dem Gericht. Somit kann der Weg zur Schuldenfreiheit zumindest teilweise digital gestaltet werden. Für detaillierte Informationen und Unterstützung sollte jedoch immer eine professionelle Schuldnerberatung, z.B. die Kanzlei Brandt, konsultiert werden.

Formulare

Der richtige Zeitpunkt für einen Anwalt für Insolvenzrecht

Der erste Schritt auf dem Weg aus den finanziellen Schwierigkeiten ist das frühzeitige Erkennen der eigenen prekären Lage. Häufige Warnsignale sind das regelmäßige Überziehen des Kontos, das Aufschieben von Zahlungsfristen oder das Aufnehmen neuer Kredite, um bestehende Schulden zu begleichen. Dies sind deutliche Indizien dafür, dass man den Überblick über die eigenen Finanzen verloren hat.

Es ist entscheidend, diese Anzeichen ernst zu nehmen und nicht in die Falle zu tappen, finanzielle Probleme zu ignorieren, in der Hoffnung, dass sie sich von selbst lösen. Stattdessen sollte dieser Moment als Weckruf gesehen werden, um aktiv nach Lösungen zu suchen. Eine der effektivsten Lösungen ist die Konsultation eines Anwalts für Insolvenzrecht.

Proaktive Maßnahmen zur Vermeidung von Privatinsolvenzen

Sobald finanzielle Probleme erkannt werden, ist es wichtig, proaktiv zu handeln. Ein Anwalt für Insolvenzrecht kann in dieser Situation nicht nur Berater, sondern auch Vermittler zwischen Ihnen und Ihren Gläubigern sein. Durch seine Expertise kann er Möglichkeiten aufzeigen, wie sich eine Insolvenz vermeiden lässt oder wie der Prozess, falls unvermeidlich, am besten zu gestalten ist.

Der Schuldenbereinigungsplan: Ein individueller Lösungsansatz

Zu den proaktiven Maßnahmen gehört auch die Erstellung eines umfassenden Schuldenbereinigungsplans, der alle vorhandenen Verbindlichkeiten berücksichtigt und einen realistischen Zeitrahmen für die Rückzahlung bietet.

Verhandlungen mit Gläubigern: Strategien und Tipps

Dieser Plan kann Verhandlungen mit Gläubigern über Zahlungsaufschübe oder Schuldenreduzierungen beinhalten. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, eine außergerichtliche Einigung anzustreben, um die negativen Auswirkungen einer Insolvenz auf die eigene Bonität zu minimieren.

Der Rechtsanwalt für Insolvenzrecht als Schlüssel zur finanziellen Freiheit

Ein frühzeitiger Gang zum Anwalt für Insolvenzrecht kann entscheidend dafür sein, den bestmöglichen Weg aus der Schuldenfalle zu finden und finanzielle Freiheit wiederzuerlangen. Er bietet nicht nur juristische Unterstützung, sondern kann auch dabei helfen, einen klaren Kopf zu bewahren und strukturiert vorzugehen.

Wiederherstellung der finanziellen Stabilität

Das Ziel sollte immer sein, die finanzielle Stabilität wiederherzustellen und die Weichen für eine gesicherte Zukunft zu stellen.

Wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden und professionelle Unterstützung suchen, sind Sie bei uns genau richtig. Als spezialisierte Rechtsanwälte für Insolvenzrecht bieten wir Ihnen umfassende Dienstleistungen an, die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Wir verstehen die Komplexität von Insolvenzfällen und setzen unser Fachwissen ein, um Ihnen den besten Weg aus der Schuldenfalle zu zeigen.

Juristische Unterstützung in der Insolvenzberatung

Unsere Insolvenzberatung zielt darauf ab, Ihnen nicht nur juristische Unterstützung zu bieten, sondern auch eine ganzheitliche Beratung, die alle Aspekte Ihrer finanziellen Schwierigkeiten berücksichtigt. Wir stehen Ihnen zur Seite, um präventive Lösungen zu finden und den für Sie passenden Weg auszuwählen.

Ganzheitliche Beratung: Mehr als nur Paragraphen

Unsere umfassende Insolvenzrechtsberatung bietet Ihnen nicht nur juristische Unterstützung, sondern auch eine ganzheitliche Betrachtung Ihrer Situation. Mit unserer Expertise finden wir gemeinsam den besten Weg für Sie, um Ihre finanzielle Zukunft zu sichern.

Ablauf und Unterstützung im Privatinsolvenz Verfahren

Mit unserer Insolvenzverfahrensberatung stellen wir sicher, dass Sie bestens über alle notwendigen Schritte und Optionen informiert sind. Wir bieten Ihnen die nötige Unterstützung, um das Verfahren effizient und erfolgreich zu durchlaufen.

Im Rahmen unserer Schuldenberatung erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen Strategien, um Ihre Schulden zu bewältigen, bevor ein Insolvenzverfahren notwendig wird. Unser Ziel ist es, Ihnen eine Perspektive zu bieten, wie Sie Ihre finanzielle Situation verbessern können. Unsere Schuldnerberatung kombiniert rechtliche Expertise mit einem tiefen Verständnis für die finanziellen Herausforderungen, denen Sie gegenüberstehen. Wir beraten Sie umfassend und suchen nach den besten Lösungen für Ihre individuelle Situation.

Als Ihr Rechtsanwalt für Insolvenzrecht sowie für Privatinsolvenz  sind wir darauf spezialisiert, Privatpersonen durch das Insolvenzverfahren zu führen. Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt, von der Antragstellung bis zum Erreichen der Restschuldbefreiung, um Ihnen einen Neuanfang zu ermöglichen.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist eine unserer Spezialitäten. Wir begleiten Sie auf dem Weg zur Restschuldbefreiung und unterstützen Sie dabei, Ihre finanziellen Verbindlichkeiten strukturiert zu bereinigen.

Privatinsolvenz Beratung

Ziel unserer Beratung ist Ihre Entschuldung. Wir arbeiten hart daran, Ihnen das Endziel der Befreiung von Schulden zu ermöglichen und unterstützen Sie bei jedem Schritt auf diesem Weg.

Wir beraten Sie umfassend zum Thema Restschuldbefreiung und unterstützen Sie dabei, dieses Ziel im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu erreichen.

Insolvenzberatung Unternehmen

Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten bieten wir als Ihr Rechtsanwalt für Insolvenzrecht maßgeschneiderte Lösungen für Firmeninsolvenz an. Wir helfen Ihnen, das Beste aus Ihrer Situation zu machen, sei es durch Sanierung oder eine geordnete Abwicklung Ihres Unternehmens.

Sollten Sie sich in einer Überschuldung befinden, sind wir der Partner an Ihrer Seite, der Ihnen realistische Wege aufzeigt, um eine Firmeninsolvenz zu vermeiden oder bestmöglich zu bewältigen.

Fachanwalt Insolvenzrecht

Falls Sie überlegen, eine Insolvenz anzumelden, stehen wir als Rechtsanwalt für Insolvenzrecht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir informieren Sie über alle wichtigen Schritte und rechtlichen Konsequenzen.

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In der heutigen, schnelllebigen Wirtschaftswelt kann es leicht passieren, dass sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Die Rolle eines Rechtsanwalts für Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht bietet in solchen Fällen einen rechtlichen Rahmen, um Schulden zu regulieren und einen Neuanfang zu ermöglichen. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Insolvenzrecht ist in diesen Zeiten ein unverzichtbarer Partner, der Sie durch das komplexe Insolvenzverfahren führt.

Schuldnerberatung und außergerichtliche Schuldenbereinigung

Die Kanzlei Brandt ist im Bereich der Schuldnerberatung bundesweit tätig. Wir helfen sofort bei der außergerichtlichen Schuldenbereinigung, einem Vergleich mit den Gläubigern, aber auch bei der Stellung des Insolvenzantrages.
Die diskrete Online-Schuldnerberatung verhandelt mit Ihren Gläubigern. Ziel ist dabei der Abschluss eines Vergleiches mit welchem Ihre monatlichen Raten und Gesamtschulden reduziert werden können.

Vergleich mit Gläubigern: Chancen und Risiken

Kommt ein Vergleich mit Ihren Gläubigern nicht zustande übernehmen wir gerne die Fertigung Ihres Insolvenzantrages und begleiten Sie solange, bis Ihr Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

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