Ablauf und Dauer einer Scheidung – Ihre Scheidung Schritt für Schritt erklärt

Eine Scheidung ist ein einschneidender Lebensabschnitt, der nicht nur emotional belastend ist, sondern auch rechtlich und organisatorisch einige Herausforderungen mit sich bringt. Um Ihnen diesen Prozess zu erleichtern, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag den genauen Ablauf und die Dauer einer Scheidung. Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt unterstützt Sie kompetent und einfühlsam bei jedem Schritt.


1. Das Trennungsjahr – Der erste Schritt zur Scheidung

Das Trennungsjahr ist in Deutschland eine gesetzliche Voraussetzung für die Einreichung der Scheidung. Es soll beiden Ehepartnern die Möglichkeit geben, sich über das Ende der Ehe und die Zukunft klar zu werden.

Was bedeutet das Trennungsjahr?

Das Paar muss mindestens ein Jahr getrennt leben. Eine räumliche Trennung innerhalb derselben Wohnung ist möglich, wenn eindeutige Trennungsmerkmale vorliegen, wie beispielsweise separate Schlafzimmer und getrennte Haushaltsführung.

In Ausnahmefällen kann auf das Trennungsjahr verzichtet werden, etwa bei besonders schweren Eheproblemen, die ein weiteres Zusammenleben unzumutbar machen.


2. Der Scheidungsantrag – Einleitung des Verfahrens

Nach Ablauf des Trennungsjahres kann einer der Ehepartner die Scheidung einreichen. Dies geschieht über einen Anwalt, da ein Scheidungsantrag nur durch einen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht gestellt werden kann. Der Antrag enthält alle wichtigen Informationen, darunter:

  • Namen und Anschriften der Ehepartner
  • Datum der Eheschließung
  • Datum der Trennung
  • Informationen zu gemeinsamen Kindern (falls vorhanden)
  • Angaben zum Versorgungsausgleich

Das Familiengericht prüft den Antrag und übersendet ihn dem anderen Ehepartner. Dieser hat die Möglichkeit, dem Antrag zuzustimmen oder Einwände zu erheben.


3. Versorgungsausgleich und weitere Regelungen

Ein zentraler Bestandteil der Scheidung ist der Versorgungsausgleich. Hierbei werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften beider Partner ausgeglichen.

Zusätzlich können weitere Punkte geregelt werden, wie:

  • Zugewinnausgleich: Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens
  • Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder
  • Unterhaltszahlungen für Ehepartner oder Kinder

Falls keine Einigung erzielt wird, entscheidet das Gericht über die offenen Punkte.


4. Der Scheidungstermin – Der letzte Schritt

Nach Abschluss aller notwendigen Klärungen wird ein Scheidungstermin vor dem Familiengericht angesetzt. Beide Ehepartner müssen persönlich anwesend sein.

Was passiert im Scheidungstermin?

Der Richter stellt Fragen zur Trennung, prüft die Zustimmung beider Parteien und klärt, ob alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ist dies der Fall, wird die Ehe rechtskräftig geschieden. Der Scheidungstermin selbst dauert in der Regel nicht länger als 20 bis 30 Minuten.


Wie lange dauert eine Scheidung insgesamt?

Die Dauer einer Scheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine einvernehmliche Scheidung dauert in der Regel sechs bis neun Monate. Kommt es zu Streitigkeiten über Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensaufteilung, kann sich das Verfahren deutlich verlängern.

Faktoren, die die Dauer beeinflussen können:

  • Dauer des Trennungsjahres
  • Umfang des Versorgungsausgleichs
  • Einigungsbereitschaft der Ehepartner
  • Bearbeitungszeit des zuständigen Gerichts

Unsere Unterstützung bei Ihrer Scheidung

Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt begleitet Sie während des gesamten Scheidungsprozesses. Wir kümmern uns um alle rechtlichen Details, vertreten Ihre Interessen vor Gericht und sorgen dafür, dass Ihre Scheidung so reibungslos und effizient wie möglich verläuft.

Falls Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter 03 82 03 / 74 50 0. Wir sind für Sie da!

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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