Aktuelles

Die Kanzlei Brandt wurde am 1. September 2004 durch die Rechtsanwältin Caroline Brandt gegründet. Frau Rechtsanwältin Brandt war bereits zuvor mehrere Jahre in Güstrow in einer großen Kanzlei als Anwältin tätig und hat mit der Gründung der Kanzlei ihre selbständige Tätigkeit im eigenen Büro aufgenommen.

Bis Mitte 2008 führte die Anwältin ihre Kanzlei in Bürogemeinschaft mit der Anwältin Agnes Finck.

Am 01. Juli 2008 hat Frau Rechtsanwältin Brandt zudem die Kanzlei von Rechtsanwältin Agnes Finck übernommen und Frau Finck war bis zu ihrem Eintritt in den Ruhestand am 31. Dezember 2008 in der Kanzlei von Frau Rechtsanwältin Brandt als Anwältin beschäftigt. Zum Ende des Jahres 2008 verließ Frau Rechtsanwältin Finck die Kanzlei von Rechtsanwältin Brandt und ging in den verdienten Ruhestand.

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Drohende Zahlungsunfähigkeit – Ein klarer Blick auf § 18 InsO

Die drohende Zahlungsunfähigkeit ist ein wesentlicher Aspekt, der Unternehmen und Privatpersonen gleichermaßen betrifft. Die Insolvenzordnung (InsO) definiert diesen Zustand in § 18 und gibt klare Richtlinien vor, wann eine solche Situation vorliegt.