Außergerichtliche Schuldenbereinigung – Ihre Chance auf einen Neuanfang

Die außergerichtliche Schuldenbereinigung ist eine wichtige Möglichkeit für Menschen in finanzieller Not, ihre Schulden effektiv und nachhaltig zu regulieren, ohne den Weg durch ein Insolvenzverfahren gehen zu müssen. Dieses Verfahren bietet Ihnen die Chance, mit Ihren Gläubigern außergerichtliche Einigungen zu erzielen und Ihre finanzielle Freiheit wiederzugewinnen. Doch wie funktioniert eine außergerichtliche Schuldenbereinigung genau, und welche Vorteile bietet sie?

In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wissenswerte darüber, wie Sie Ihre finanzielle Situation wieder stabilisieren und welche Unterstützung Sie dabei in Anspruch nehmen können.


Was ist eine außergerichtliche Schuldenbereinigung?

Bei der außergerichtlichen Schuldenbereinigung handelt es sich um eine einvernehmliche Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern. Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die für beide Seiten tragbar ist und die Schuldenlast des Schuldners reduziert. Anders als bei einem gerichtlichen Verfahren bleibt der Schuldner handlungsfähig, und die Gläubiger haben die Chance, zumindest einen Teil ihrer Forderungen zurückzuerhalten.

Typische Maßnahmen in der außergerichtlichen Schuldenbereinigung sind:

  • Vergleichsangebote: Eine einmalige Zahlung eines Teils der Schulden gegen Erlass der Restschuld.
  • Ratenzahlungen: Eine langfristige Tilgung der Schulden in für den Schuldner tragbaren Monatsraten.
  • Stundungen: Eine vorübergehende Aussetzung der Zahlungen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken.


Vorteile der außergerichtlichen Schuldenbereinigung

Die außergerichtliche Schuldenbereinigung bietet zahlreiche Vorteile im Vergleich zu einem Insolvenzverfahren:

  1. Vermeidung von Insolvenzverfahren
    Ein erfolgreiches außergerichtliches Verfahren erspart Ihnen das gerichtliche Insolvenzverfahren und die damit verbundenen Nachteile wie eine mögliche Pfändung Ihres Einkommens oder den Eintrag in öffentliche Insolvenzregister.
  2. Individuelle Lösungen
    Anders als bei einem standardisierten Insolvenzverfahren sind die Lösungen bei der außergerichtlichen Schuldenbereinigung individuell an Ihre persönliche Situation angepasst.
  3. Schnelligkeit
    Während ein Insolvenzverfahren oft mehrere Jahre dauert, können außergerichtliche Einigungen wesentlich schneller erzielt werden.
  4. Wahrung der Privatsphäre
    Da das Verfahren außergerichtlich bleibt, bleibt Ihre finanzielle Situation diskret und wird nicht öffentlich zugänglich gemacht.
  5. Verbesserte Beziehung zu Gläubigern
    Eine einvernehmliche Lösung stärkt oft das Vertrauensverhältnis zu Ihren Gläubigern, da Sie Ihre Zahlungsbereitschaft unter Beweis stellen.


Ablauf der außergerichtlichen Schuldenbereinigung

Der Prozess einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung gliedert sich in mehrere Schritte:

  1. Analyse der finanziellen Situation
    Zunächst wird Ihre finanzielle Lage genau analysiert. Hierbei werden Ihre Einnahmen, Ausgaben und Schulden erfasst, um ein realistisches Bild Ihrer Möglichkeiten zu erhalten.
  2. Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans
    Auf Basis der Analyse wird ein individueller Plan entwickelt, der alle Schulden berücksichtigt und für Sie tragbare Rückzahlungsbedingungen vorschlägt.
  3. Verhandlungen mit Gläubigern
    Anschließend nehmen wir Kontakt zu Ihren Gläubigern auf, um eine einvernehmliche Einigung zu erzielen. Hierbei wird der Schuldenbereinigungsplan vorgestellt und verhandelt.
  4. Abschluss einer Einigung
    Sobald alle Gläubiger dem Plan zugestimmt haben, wird die Vereinbarung rechtsverbindlich. Sie beginnen mit der Umsetzung der vereinbarten Zahlungen oder Maßnahmen.
  5. Begleitung und Kontrolle
    Während der gesamten Laufzeit des Plans stehen wir Ihnen beratend zur Seite und überwachen die Einhaltung der Vereinbarungen.


Wann ist die außergerichtliche Schuldenbereinigung sinnvoll?

Die außergerichtliche Schuldenbereinigung eignet sich insbesondere für Personen, die:

  • noch über ein geregeltes Einkommen verfügen,
  • bereit sind, aktiv an ihrer Entschuldung mitzuwirken, und
  • eine langfristige Lösung für ihre Schuldenprobleme suchen.

Sie ist vor allem dann eine Option, wenn die Schulden noch nicht außer Kontrolle geraten sind und die Gläubiger offen für Verhandlungen sind.


Unterstützung durch die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt

Die Durchführung einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung kann komplex sein und erfordert Verhandlungsgeschick sowie umfassende Kenntnisse des Schuldenrechts. Unsere Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt begleitet Sie auf diesem Weg und übernimmt alle notwendigen Schritte – von der Analyse Ihrer finanziellen Situation bis hin zur Verhandlung mit Ihren Gläubigern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung sorgen wir dafür, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden und Sie eine tragfähige Lösung für Ihre Schuldenprobleme erhalten.


Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da!

Wenn Sie Fragen zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung haben oder eine Beratung wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere kompetenten Ansprechpartner stehen Ihnen unter 03 82 03 / 74 50 20 jederzeit zur Verfügung. Gemeinsam finden wir einen Weg aus der Schuldenfalle!

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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