Abtretungserklärung – Was ist das und wann wird sie benötigt?

Eine Abtretungserklärung ist ein rechtliches Instrument, mit dem eine Forderung oder ein Anspruch von einem Gläubiger auf einen anderen übertragen wird. Dies geschieht durch die schriftliche Erklärung, dass ein Schuldner seine Rechte und Forderungen an eine andere Partei, den sogenannten Zessionar, abtritt. Diese Vorgehensweise wird häufig bei Schuldenregulierungen, Kreditgeschäften oder Inkassofällen genutzt.

Wie funktioniert eine Abtretungserklärung?

Die Abtretungserklärung erfolgt in der Regel schriftlich und erfordert die Zustimmung sowohl des ursprünglichen Gläubigers als auch des neuen Gläubigers. Dabei bleiben die Rechte des Schuldners unverändert – er ist weiterhin verpflichtet, seine Schulden zu begleichen, allerdings an den neuen Gläubiger.

Eine Abtretungserklärung wird häufig in folgenden Fällen genutzt:

  • Forderungsverkauf: Gläubiger verkaufen ihre Forderungen an Inkassounternehmen, die diese dann einziehen.
  • Kreditsicherungen: Banken sichern ihre Kredite ab, indem sie Forderungen gegen den Schuldner an Dritte abtreten.
  • Schuldenbereinigung: Im Rahmen einer Schuldenbereinigung oder eines Gläubigervergleichs kann eine Abtretungserklärung genutzt werden, um Verbindlichkeiten zu restrukturieren.


Wichtige Aspekte einer Abtretungserklärung

Die Abtretung von Forderungen bedarf der Zustimmung des ursprünglichen Gläubigers, sofern nichts anderes im Vertrag vereinbart wurde. Für den Schuldner ändert sich zwar der Empfänger der Zahlung, jedoch bleibt die Zahlungspflicht bestehen. Eine Abtretungserklärung ist ein flexibles Mittel, das sowohl in privaten als auch in geschäftlichen Beziehungen Anwendung findet.

Es ist wichtig, die rechtlichen Bedingungen der Abtretungserklärung genau zu prüfen, um mögliche Nachteile zu vermeiden.

Beratung und Unterstützung

Wenn Sie Fragen zur Abtretungserklärung haben oder eine professionelle Beratung im Bereich Schuldenbereinigung oder Insolvenz benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns unter 038203-745020 an. Unsere kompetenten Ansprechpartner helfen Ihnen gerne weiter.

Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular ausfüllen, und wir melden uns für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch bei Ihnen zurück.

Weitere Themen

Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

Kontakt