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Eidesstattliche Versicherung: Was Sie wissen müssen

Die eidesstattliche Versicherung, früher als Offenbarungseid bekannt, ist ein rechtliches Mittel, das Gläubigern zur Verfügung steht, um Informationen über die Vermögensverhältnisse eines Schuldners zu erhalten. Sie wird oft im Rahmen von Zwangsvollstreckungsverfahren gefordert, wenn der Schuldner seine Schulden nicht beglichen hat.

Was ist die eidesstattliche Versicherung?

Die eidesstattliche Versicherung dient dazu, dass ein Schuldner seine Vermögensverhältnisse vollständig offenlegt. Dazu gehört das Auflisten von Einkommen, Konten, Immobilienbesitz und anderen Vermögenswerten sowie aller bestehenden Verbindlichkeiten. Mit dieser Offenlegung soll der Gläubiger in die Lage versetzt werden, geeignete Maßnahmen zur Schuldeneintreibung zu ergreifen.

Wann muss eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden?


Wenn ein Schuldner trotz Mahnungen und Vollstreckungsversuchen die offenen Forderungen nicht zahlt, kann der Gläubiger beim zuständigen Gericht beantragen, dass der Schuldner zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung geladen wird. Dies geschieht meist nach einem gescheiterten Vollstreckungsversuch. Der Schuldner erhält dann eine Vorladung, um vor dem Gericht oder einem Gerichtsvollzieher seine Vermögensverhältnisse offenzulegen.

Konsequenzen der Abgabe


Mit der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erklärt der Schuldner unter Eid, dass die Angaben korrekt und vollständig sind. Sollte der Schuldner falsche Angaben machen oder Vermögenswerte verschweigen, drohen empfindliche Strafen, bis hin zu einer Freiheitsstrafe wegen Meineids. Zudem führt die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oft zu einem Eintrag ins Schuldnerverzeichnis, der für Banken, Vermieter und andere potenzielle Vertragspartner einsehbar ist.

Wie kann man die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vermeiden?


Um die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu vermeiden, ist es ratsam, frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Schuldnerberatungen oder Rechtsanwälte können helfen, mit Gläubigern zu verhandeln und mögliche Lösungen wie Vergleichsvereinbarungen zu erarbeiten.

Unterstützung durch die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt
Wenn Sie Fragen zur eidesstattlichen Versicherung oder zu anderen Themen rund um Schulden und Insolvenz haben, können Sie uns jederzeit unter 038203-7450-20 anrufen. Ein kompetenter Ansprechpartner steht Ihnen zur Verfügung. Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular ausfüllen – wir rufen Sie gerne zurück und bieten Ihnen ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch im Bereich der Schuldenbereinigung und Insolvenz an.