Wenn Sie finanzielle Probleme haben und sich fragen, ob Unterhaltsvorschuss pfändbar ist, gibt es eine klare Antwort: Ja, Unterhaltsvorschuss kann unter bestimmten Bedingungen gepfändet werden. Es handelt sich hierbei um eine staatliche Leistung, die der Sicherung des Kindesunterhalts dient. Im Fall von Schulden und drohender Pfändung spielt der Verwendungszweck eine wichtige Rolle.
Der Unterhaltsvorschuss unterliegt allerdings dem Pfändungsschutz. Dies bedeutet, dass der Pfändungsfreibetrag, den das Gericht festlegt, unbedingt eingehalten werden muss. Das bedeutet, dass eine Pfändung erst möglich ist, wenn andere Einkünfte den pfändungsfreien Betrag überschreiten. Eine Ausnahme kann jedoch bei Unterhaltsforderungen des eigenen Kindes bestehen. In solchen Fällen wird der Vorschuss direkt zur Deckung der offenen Unterhaltsansprüche verwendet.
Wichtige Tipps: Wenn Sie finanzielle Engpässe haben und eine Pfändung befürchten, sollten Sie frühzeitig eine professionelle Schuldnerberatung in Anspruch nehmen. Diese kann Ihnen helfen, Lösungen zu finden und den besten Weg aus der Schuldenfalle zu gehen, bevor eine Pfändung real wird.
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