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Kostenvorschusspflicht aus Gründen der ehelichen Solidarität bei Insolvenz – Rechtsanwaltskanzlei Brandt

Willkommen auf der Webseite der Rechtsanwaltskanzlei Brandt. Wenn es um finanzielle Schwierigkeiten und Insolvenzanträge geht, stehen oft auch Fragen zur Kostenvorschusspflicht aus Gründen der ehelichen Solidarität im Raum. In diesem Beitrag erfahren Sie, was diese Pflicht bedeutet und wie sie im Kontext eines Insolvenzantrags und eines Kostenstundungsantrags relevant wird.

Was bedeutet die Kostenvorschusspflicht aus Gründen der ehelichen Solidarität?

In einer Ehe sind beide Partner zur gegenseitigen Unterstützung verpflichtet. Diese eheliche Solidarität umfasst auch die finanzielle Unterstützung, wenn ein Ehepartner in eine wirtschaftliche Notlage gerät. Das bedeutet, dass der solvente Ehepartner unter bestimmten Umständen verpflichtet sein kann, die Kosten eines Insolvenzantrags des verschuldeten Partners vorzustrecken. Näheres mit Bezug zum Familienrecht finden Sie Hier.

 

Der Insolvenzantrag – Ein Überblick


Ein Insolvenzantrag wird gestellt, wenn eine Person zahlungsunfähig ist und ihre Schulden nicht mehr begleichen kann. Das Ziel des Verfahrens ist es, dem Schuldner die Möglichkeit zu geben, sich von seinen Schulden zu befreien und einen finanziellen Neustart zu ermöglichen.

Schritte zum Insolvenzantrag:

  1. Beratung und Analyse: Der erste Schritt besteht darin, eine umfassende Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt analysiert Ihre finanzielle Situation und prüft, ob eine Privatinsolvenz der richtige Weg ist.
  2. Insolvenzantrag vorbereiten: Wir helfen Ihnen bei der Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen und der Ausfüllung des Insolvenzantrags.
  3. Einreichung des Antrags: Der Antrag wird beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht. Hierbei sind die entstehenden Gerichtskosten zu beachten.

 

Kostenstundungsantrag für den Schuldner


Oftmals stehen Schuldner vor dem Problem, dass sie die Kosten des Insolvenzverfahrens nicht sofort aufbringen können. In solchen Fällen kann ein Kostenstundungsantrag gestellt werden, um die Zahlung der Verfahrenskosten zu einem späteren Zeitpunkt zu ermöglichen.

 

Der Ablauf des Kostenstundungsantrags:

  1. Antragstellung: Wir unterstützen Sie bei der Formulierung und Einreichung des Kostenstundungsantrags. Dieser wird gemeinsam mit dem Insolvenzantrag beim Gericht eingereicht.
  2. Prüfung durch das Gericht: Das Gericht prüft den Antrag und entscheidet, ob eine Stundung der Kosten gewährt wird.
  3. Kostenstundung: Wird der Antrag bewilligt, können die Verfahrenskosten über einen längeren Zeitraum gestundet werden, was die finanzielle Belastung des Schuldners reduziert.

 

Die Rolle des solventen Ehepartners

Gemäß der Kostenvorschusspflicht kann der solvente Ehepartner dazu verpflichtet werden, die Kosten des Insolvenzantrags vorzustrecken. Dies dient der Wahrung der ehelichen Solidarität und stellt sicher, dass der verschuldete Partner das Insolvenzverfahren durchlaufen kann, ohne an den Kosten zu scheitern. Ohne diesen Kostenvorschuss wird Ihr Insolvenzverfahren nicht eröffnet. Sie werden Ihre Schulden nicht los.

Wir empfehlen hier: Sprechen Sie rechtzeitit mit Ihrem Ehepartner. Bereiten Sie diesen auf Ihr Insolvenzverfahren vor. Selbst wenn Ihr Ehepartner nicht solvent ist, den Kostenvorschuss also nicht zahlen muss, verlangt das Insolvenzgericht auch von Ihrem Ehepartner die Auskünfte zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Nur wenn er diese erklärt, entscheidet das Insolvenzgericht über Ihren Kostenstundungsantrag.

 

Unsere Leistungen für Sie

Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt bietet umfassende Unterstützung bei Insolvenzanträgen und Kostenstundungsanträgen:

  • Individuelle Beratung: Wir analysieren Ihre finanzielle Situation und beraten Sie umfassend zu Ihren Optionen.
  • Erstellung der Anträge: Wir übernehmen die komplette Vorbereitung und Einreichung des Insolvenzantrags und des Kostenstundungsantrags.
  • Unterstützung bei der Durchsetzung: Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, insbesondere im Hinblick auf die Kostenvorschusspflicht des solventen Ehepartners.

 

Kontaktieren Sie uns

Wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden und Unterstützung beim Insolvenzantrag benötigen, sind wir für Sie da. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin bei der Rechtsanwaltskanzlei Brandt.

Rechtsanwaltskanzlei Brandt 

Am Markt 15
18209 Bad Doberan

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Zum Thema Pfändungsschutzkontobescheinigung:www.p-kontobescheinigung.de
Zum Thema Insolvenzplan: www.insolvenzplan-einfach.de

 

Fazit

Die Kostenvorschusspflicht aus Gründen der ehelichen Solidarität kann eine wichtige Rolle bei Insolvenzanträgen spielen. Mit der Unterstützung der Rechtsanwaltskanzlei Brandt können Sie sicherstellen, dass alle erforderlichen Schritte korrekt durchgeführt werden und Sie die bestmögliche Chance auf einen finanziellen Neustart haben. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre Situation zu klären und professionelle Hilfe zu erhalten.