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Mein Ehepartner hat Schulden – Hafte ich mit?

Willkommen auf der Webseite der Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt. Ein häufiges Anliegen unserer Mandanten ist die Frage, ob und in welchem Umfang sie für die Schulden ihres Ehepartners haften. In diesem Beitrag klären wir, wann eine Haftung besteht und welche Schulden betroffen sein können.

 

Grundsatz: Keine automatische Haftung für Ehepartner-Schulden

Grundsätzlich gilt in Deutschland: Jeder Ehepartner haftet eigenständig für seine Schulden. Dies bedeutet, dass Verbindlichkeiten, die einer der Ehepartner alleine eingegangen ist, im Normalfall nicht automatisch auf den anderen Ehepartner übergehen. Diese Regelung beruht auf dem Prinzip der Gütertrennung, das automatisch gilt, wenn die Ehepartner nichts anderes vereinbart haben.

 

Ausnahmen: Gemeinsame Schulden und Mitverpflichtungen

Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen eine Haftung für die Schulden des Ehepartners eintreten kann:

  1. Gemeinsame Schulden: Wenn beide Ehepartner einen Vertrag gemeinsam unterschreiben, haften sie auch gemeinsam. Dies betrifft beispielsweise gemeinsame Darlehen, Mietverträge oder Kreditkartenkonten. In solchen Fällen sind beide Ehepartner gesamtschuldnerisch haftbar und können jeweils für die gesamte Schuld in Anspruch genommen werden.
  2. Bürgschaft: Ein Ehepartner kann sich als Bürge für die Schulden des anderen verpflichten. Im Falle einer Bürgschaft haftet der Bürge für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners, wenn dieser zahlungsunfähig wird.
  3. Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs: Nach § 1357 BGB können Ehepartner Rechtsgeschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie auch ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen Ehepartners abschließen. Diese Verbindlichkeiten können beide Ehepartner betreffen, es sei denn, einer hat dem Geschäft ausdrücklich widersprochen.

 

Keine Haftung bei Privatinsolvenz des Ehepartners

Sollte Ihr Ehepartner Privatinsolvenz anmelden, werden seine Schulden im Rahmen des Insolvenzverfahrens geregelt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie als Ehepartner für seine Schulden haften. Eine Privatinsolvenz hat keine unmittelbare Wirkung auf Ihr eigenes Vermögen oder Ihre Schulden. DIe Ausnahme ist eine eventuelle Kostenvorschusspflicht. Näheres habe wir Hier und Hier ausgeführt.

 

Schutz vor unberechtigter Inanspruchnahme

Wenn Sie unberechtigt für die Schulden Ihres Ehepartners in Anspruch genommen werden, stehen Ihnen verschiedene rechtliche Mittel zur Verfügung. Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt unterstützt Sie dabei:

  • Prüfung der Forderungen: Wir überprüfen die Rechtmäßigkeit der Forderungen und klären, ob eine Haftung besteht.
  • Widerspruch und Verhandlung: Wir setzen uns mit den Gläubigern auseinander und vertreten Ihre Interessen, um unberechtigte Forderungen abzuwehren.
  • Rechtlicher Beistand: Sollten rechtliche Schritte notwendig sein, bieten wir Ihnen kompetenten Rechtsbeistand und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

 

Unsere Leistungen im Überblick

Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt bietet Ihnen umfassende Unterstützung in allen Fragen rund um die Haftung für Ehepartner-Schulden:

  • Individuelle Beratung: Wir analysieren Ihre Situation und bieten maßgeschneiderte Lösungen.
  • Rechtsbeistand: Bei Bedarf vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht und gegenüber Gläubigern.
  • Schuldnerberatung: Wir unterstützen Sie und Ihren Ehepartner bei der Schuldenregulierung und zeigen Wege aus der Schuldenfalle.

 

Kontaktieren Sie uns


Wenn Sie Fragen zur Haftung für die Schulden Ihres Ehepartners haben oder rechtlichen Beistand benötigen, stehen wir Ihnen zur Seite. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt.

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Zum Thema Pfändungsschutzkontobescheinigung: www.p-kontobescheinigung.de

Zum Thema Insolvenzplan: www.insolvenzplan-einfach.de

 

Fazit

Die Haftung für die Schulden des Ehepartners ist klar geregelt und betrifft in der Regel nur gemeinsam eingegangene Verbindlichkeiten. Es ist wichtig, Ihre Rechte und Pflichten zu kennen, um unberechtigte Forderungen abzuwehren. Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt bietet Ihnen kompetente Unterstützung und hilft Ihnen, Ihre finanziellen Interessen zu schützen.