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P-Konto-Bescheinigung: So erhöhen Sie den Pfändungsfreibetrag

Mit einer P-Konto-Bescheinigung können Sie den Freibetrag bei einer Kontopfändung erhöhen und so mehr von Ihrem Einkommen schützen.
Wenn ein Gläubiger eine Kontopfändung beantragt, sollten Schuldner ihr Girokonto schnellstmöglich in ein Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto genannt, umwandeln lassen. Aktuell sind auf einem P-Konto bis zu 1.500 Euro pro Monat (Stand 07/2024) vor der Pfändung geschützt. Unter bestimmten Umständen kann dieser Freibetrag jedoch erhöht werden – hierfür ist eine sogenannte P-Konto-Bescheinigung notwendig, die bei der Bank vorgelegt werden muss.

FAQ: P-Konto-Bescheinigung

Was ist eine P-Konto-Bescheinigung?
Möchten Sie Ihren Pfändungsschutz erhöhen, benötigen Sie eine P-Konto-Bescheinigung. Diese Bescheinigung kann unter anderem von Ihrem Arbeitgeber, der Familienkasse oder einer Schuldnerberatungsstelle ausgestellt werden.

Woher bekomme ich eine P-Konto-Bescheinigung?

Die zuständige Stelle hängt davon ab, welche Art von Einkommen geschützt werden soll. Für Kindergeld ist beispielsweise die Familienkasse zuständig, für Bürgergeld das Jobcenter. Auch Anwälte oder Schuldnerberatungen können diese Bescheinigungen ausstellen.

Welche Unterlagen brauche ich für eine P-Konto-Bescheinigung?

Je nach Art des geschützten Einkommens benötigen Sie verschiedene Unterlagen. Für Kindergeld die Geburtsurkunde des Kindes, für Sozialleistungen die entsprechenden Bescheide.

Pfändungsschutz nach § 850k ZPO: Wie Sie mehr Geld behalten können
Durch das Pfändungsschutzkonto ist automatisch ein Betrag von 1.500 Euro monatlich vor der Pfändung geschützt. Unter bestimmten Bedingungen kann dieser Betrag jedoch erhöht werden. Hierfür muss eine P-Konto-Bescheinigung bei der Bank eingereicht werden. Dies ist unter anderem in folgenden Fällen möglich:

  • Sie erhalten Bürgergeld oder Asylbewerberleistungen.
  • Sie beziehen Kindergeld.
  • Sie erhalten Pflegegeld aufgrund von Pflegebedürftigkeit.
  • Ihr Arbeitgeber hat Lohnnachzahlungen geleistet.
  • Sie sind zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet.
  • Sie nehmen Sozialleistungen für Haushaltsangehörige entgegen.
  • Sollten Sie zu wenig Sozialleistungen erhalten haben, etwa durch einen
  • Berechnungsfehler beim Bürgergeld, kann eine Nachzahlung durch eine P
  • Konto-Bescheinigung ebenfalls geschützt werden.

Wo und wie erhalte ich eine Bescheinigung für das P-Konto?

Eine P-Konto-Bescheinigung erhalten Sie bei verschiedenen Stellen:

  • Bei Behörden wie der Familienkasse, dem Jobcenter oder dem Sozialamt.
  • Ihr Arbeitgeber kann ebenfalls eine P-Konto-Bescheinigung ausstellen.
  • Gemeinnützige oder gewerbliche Schuldnerberatungen und Anwälte sind
  • ebenfalls berechtigt, eine solche Bescheinigung auszustellen.
  • Sollte dies nicht möglich sein, können Sie sich auch an das zuständige
  • Vollstreckungsgericht wenden, das nach Prüfung der Unterlagen eine
  • Ersatzbescheinigung ausstellen kann.
  • Die Ausstellung einer P-Konto-Bescheinigung ist bei Behörden und
  • gemeinnützigen Stellen kostenfrei. Bei gewerblichen Anbietern oder Anwälten
  • kann eine Gebühr anfallen. Weitere Informationen und eine schnelle
  • Ausstellung der Bescheinigung erhalten Sie auf unserer spezialisierten Seite www.p-kontobescheinigung.de.

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne unter 0382028/7450-20 anrufen und ein unverbindliches Informationsgespräch zur Schuldenbereinigung führen. Alternativ können Sie über das Kontaktformular um einen Rückruf bitten.