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P-Konto eröffnen – darauf sollten Sie achten!

Ein Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto genannt, ist eine wichtige Absicherung für Menschen, die von einer Kontopfändung bedroht sind. Es ermöglicht Ihnen, trotz einer Pfändung über einen gesetzlich festgelegten Pfändungsfreibetrag zu verfügen und somit Ihre grundlegenden Lebenshaltungskosten zu decken. Dieser Ratgeber erläutert Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein P-Konto eröffnen und welche Besonderheiten Sie dabei beachten sollten.

 

Das Wichtigste – kurz & knapp

  • Umwandlung eines Girokontos: Wenn Ihr Girokonto von einer Pfändung betroffen ist, können Sie dieses innerhalb von vier Wochen in ein P-Konto umwandeln lassen. Dies schützt Ihr Einkommen bis zum Pfändungsfreibetrag.
  • Gesetzliche Verpflichtung der Banken: Banken sind gesetzlich verpflichtet, auf Ihren Antrag hin ein P-Konto einzurichten und die Umwandlung innerhalb von vier Geschäftstagen vorzunehmen (§ 850k Abs. 2 ZPO).
  • Eröffnung eines neuen P-Kontos: Falls Sie noch kein Konto besitzen, können Sie ein Basiskonto eröffnen, das sich ebenfalls in ein P-Konto umwandeln lässt.

 

Girokonto in P-Konto umwandeln

Wenn eine Kontopfändung auf Ihr Girokonto ausgeübt wird, erhalten Sie und Ihre Bank den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB). Ab diesem Zeitpunkt bleibt Ihnen ein Zeitraum von vier Wochen, um bei Ihrer Bank den Pfändungsschutz zu beantragen. Dazu füllen Sie ein spezielles Formular aus, das Ihnen von der Bank zur Verfügung gestellt wird.

Bei Direktbanken läuft der Prozess meist online oder telefonisch ab, während Sie bei Filialbanken persönlich in der Filiale vorstellig werden können. Unabhängig davon, wo Sie Ihr Girokonto führen, ist die Bank gesetzlich verpflichtet, die Umwandlung in ein P-Konto vorzunehmen. Dies ergibt sich aus § 850k der Zivilprozessordnung (ZPO), welcher sicherstellt, dass Sie trotz Pfändung über ein Mindestmaß an finanziellem Spielraum verfügen.

Es ist wichtig zu wissen, dass jede Person nur ein P-Konto führen darf (§ 850k Abs. 4 ZPO). Die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto muss innerhalb von vier Geschäftstagen erfolgen und darf nicht mit zusätzlichen Gebühren verbunden sein. Das P-Konto bleibt in der Regel zu den bisherigen Konditionen bestehen, wird jedoch bei der Schufa vermerkt.

 

Besonderheiten eines P-Kontos

Ein P-Konto unterscheidet sich in einigen wichtigen Punkten von einem herkömmlichen Girokonto. Es wird ausschließlich auf Guthabenbasis geführt, was bedeutet, dass bestehende Dispokredite gekündigt werden und sofort zurückzuzahlen sind. Auch Kreditkarten, die mit dem Konto verbunden sind, werden in der Regel nicht mehr genutzt und müssen zurückgegeben werden.

Was die Nutzung der EC-Karte betrifft, gibt es Einschränkungen. So müssen Sie beispielsweise an der Kasse immer Ihre PIN eingeben und können nicht mehr am elektronischen Lastschriftverfahren teilnehmen. Dies sind Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass keine weiteren Schulden auf dem Konto aufgebaut werden.

 

Ein neues P-Konto eröffnen

Falls Sie bisher kein eigenes Girokonto haben, können Sie nicht direkt ein P-Konto eröffnen. Seit Juni 2019 haben Sie jedoch das Recht auf ein sogenanntes Basiskonto, das auf Guthabenbasis geführt wird und sich in ein P-Konto umwandeln lässt. Diese Umwandlung kann direkt bei der Eröffnung des Basiskontos erfolgen.

Um ein Basiskonto zu eröffnen, müssen Sie jedoch nachweisen, dass Sie kein anderes Girokonto führen. Andernfalls kann die Bank die Eröffnung verweigern. Auch wenn Sie unbeglichene Schulden bei der Bank haben, ist die Eröffnung eines neuen Kontos oft schwierig, da die Bank dies ablehnen kann.

 

Info: P-Konto ohne Kontopfändung eröffnen

Es ist grundsätzlich möglich, ein P-Konto zu eröffnen, auch wenn noch keine Kontopfändung angekündigt ist. Allerdings ist dies aufgrund der Einschränkungen und der Meldung bei der Schufa nicht unbedingt zu empfehlen. Das P-Konto bleibt weiterhin gebührenpflichtig und bringt einige Einschränkungen im Zahlungsverkehr mit sich.

Schuldnerberatung FAQ: Was ist ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto)?

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen rund um das Thema P-Konto:

Wo kann man trotz negativer Schufa ein P-Konto eröffnen?

Auch bei negativer Schufa können Sie ein Basiskonto eröffnen, das sich in ein P-Konto umwandeln lässt. Jede Bank, die Zahlungskonten anbietet, ist gesetzlich verpflichtet, ein Basiskonto zu führen, sofern Sie kein anderes Konto besitzen.


Kann ich online ein P-Konto eröffnen?

Ja, bei Direktbanken ist es möglich, ein P-Konto online zu eröffnen. Die Kommunikation erfolgt per E-Mail, Post oder über eine App.


Kann man telefonisch ein P-Konto eröffnen?

Den Wunsch zur Eröffnung eines P-Kontos können Sie telefonisch ankündigen, die eigentliche Eröffnung erfordert jedoch die Einreichung eines Formulars.


Was braucht man, um ein P-Konto zu eröffnen?

Zur Umwandlung eines bestehenden Kontos in ein P-Konto müssen Sie sich an Ihre Bank wenden und das benötigte Formular ausfüllen.


Wie lange dauert es, bis ein P-Konto freigeschaltet ist?

Die Freischaltung eines P-Kontos muss innerhalb von vier Geschäftstagen nach Antragstellung erfolgen.


Welche Bank ist am besten für ein P-Konto?

Grundsätzlich kann jede Bank, die Girokonten anbietet, ein P-Konto einrichten. Sie sollten Ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln oder, falls Sie noch kein Konto haben, ein Basiskonto eröffnen und dieses umwandeln lassen.


Kann ich trotz P-Konto ein neues Konto eröffnen?

Es ist möglich, neue Zahlungskonten zu eröffnen, jedoch können Banken dies verweigern, wenn der Verdacht besteht, dass Sie den Pfändungsschutz umgehen möchten.


Kann man ein zweites P-Konto eröffnen?

Nein, jede Person darf nur ein P-Konto führen. Ein Verstoß kann strafrechtliche Konsequenzen haben und zum Verlust des Pfändungsschutzes führen.


Kann man mit einem P-Konto ein PayPal-Konto eröffnen?

Ein P-Konto hat keinen direkten Einfluss auf die Richtlinien von PayPal und kann daher für die Einrichtung eines PayPal-Kontos genutzt werden.


Fazit

Ein P-Konto ist ein unverzichtbares Instrument für Menschen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden und von einer Kontopfändung betroffen sind. Es schützt den Pfändungsfreibetrag und sichert somit das Existenzminimum. Ob durch die Umwandlung eines bestehenden Girokontos oder die Eröffnung eines neuen Basiskontos – die Einrichtung eines P-Kontos bietet Ihnen den notwendigen finanziellen Schutz. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich rechtzeitig über Ihre Rechte und Pflichten zu informieren und so die Kontrolle über Ihre Finanzen zu behalten.