Schuldnerberatung Mo - Fr von 8 bis 17 Uhr

Restschuldbefreiung und Zugewinnausgleich – Was passiert bei einer Scheidung?

Die Restschuldbefreiung bringt für viele Schuldner eine erhebliche Erleichterung und einen Neuanfang. Doch was passiert, wenn nach der erfolgreichen Restschuldbefreiung eine Scheidung ins Haus steht? Ein häufiges Thema in der anwaltlichen Beratung ist die Frage: Muss ich meiner Ehefrau beim Zugewinnausgleich etwas zahlen, obwohl ich durch die Restschuldbefreiung schuldenfrei bin?

Restschuldbefreiung und Zugewinnausgleich – Die rechtliche Lage

Nach einer Restschuldbefreiung sind die Schulden, die durch das Insolvenzverfahren beglichen wurden, nicht mehr existent. Das bedeutet, dass diese Schulden rechtlich gesehen nicht mehr in den Zugewinn einzubeziehen sind. Wichtig zu wissen ist, dass beim Zugewinnausgleich das Vermögen und die Schulden bei Beginn und Ende der Ehezeit betrachtet werden. Die Differenz wird dann zwischen den Eheleuten aufgeteilt. Das führt oft zu der Frage, ob die Ehefrau, trotz der Restschuldbefreiung, einen Anspruch auf den Zugewinnausgleich hat.

Kann Ihre Frau einen Zugewinnausgleich fordern?

Die Antwort ist: Ja, grundsätzlich kann Ihre Frau einen Zugewinnausgleich fordern. Der Zugewinnausgleich bezieht sich auf den Vermögenszuwachs während der Ehe, unabhängig davon, ob der Vermögenszuwachs durch die Restschuldbefreiung zustande gekommen ist. Hat sich durch die Schuldenfreiheit Ihr Vermögensstand im Vergleich zum Anfang der Ehe verbessert, kann dieser Vermögenszuwachs in die Berechnung des Zugewinnausgleichs einfließen.

Allerdings gibt es hier auch Ausnahmen und Sonderfälle, die individuell geprüft werden müssen. Es kann etwa ein Argument sein, dass die Schulden ursprünglich aus der gemeinsamen Lebensführung entstanden sind oder dass die Ehefrau selbst von der Restschuldbefreiung profitiert hat. In jedem Fall sollten Sie sich von einem Fachanwalt für Familienrecht und Schuldenberatung beraten lassen, um die beste Strategie zu finden.

Fazit: Rechtliche Beratung ist unerlässlich

Die Situation ist komplex, und jeder Fall ist anders. Wenn Ihre Frau nach der Restschuldbefreiung einen Zugewinnausgleich fordert, sollten Sie auf keinen Fall voreilige Entscheidungen treffen. Sprechen Sie mit einem erfahrenen Rechtsanwalt, der Ihre Situation im Detail prüft und Ihnen rechtlich zur Seite steht. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie keinen ungerechtfertigten finanziellen Nachteil erleiden.