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Scheidungskosten 2024 vom Anwalt berechnen lassen

Wenn Sie sich scheiden lassen möchten, ist es wichtig, die entstehenden Kosten im Blick zu haben. Ein Anwalt für Familienrecht kann Ihnen dabei helfen, die möglichen Scheidungskosten individuell für Ihren Fall zu berechnen und Sie während des gesamten Scheidungsverfahrens professionell zu vertreten. Dabei erhalten Sie eine transparente Kostenübersicht und können sich auf eine faire Abrechnung verlassen.

Wie werden Scheidungskosten 2024 berechnet?

Die Scheidungskosten basieren auf dem sogenannten Verfahrenswert, der auch als Streitwert bezeichnet wird. Dieser Wert richtet sich nach verschiedenen Faktoren, die vom Familiengericht festgelegt werden. Zu den wichtigsten Einflussgrößen gehören:

  • Einkommen beider Ehepartner: Beide Partner müssen ihr monatliches Nettoeinkommen offenlegen, das zur Berechnung des Verfahrenswertes addiert wird.
  • Unterhaltspflichtige Kinder: Für jedes unterhaltspflichtige Kind gewährt das Gericht Freibeträge, die vom Gesamteinkommen abgezogen werden.
  • Gemeinsames Vermögen: Immobilien, Fahrzeuge, Ersparnisse und weiteres Vermögen fließen in die Berechnung des Verfahrenswertes ein. Freibeträge für Vermögen und Kinder reduzieren diesen Wert.
  • Versorgungsausgleich: Falls während der Ehe unterschiedliche Rentenansprüche erworben wurden, kann ein Versorgungsausgleich notwendig werden, was den Verfahrenswert zusätzlich beeinflusst.
  • Der Verfahrenswert liegt bei mindestens 3.000 Euro und kann je nach Fall auf bis zu 1 Million Euro steigen. Je mehr Aspekte vor Gericht geklärt werden müssen, desto höher wird der Verfahrenswert und damit auch die Scheidungskosten.

Anwaltskosten bei einer Scheidung 2024

Die Anwaltskosten sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die wichtigsten Gebühren sind:

  • Verfahrensgebühr: Deckt die Vertretung und Vorbereitung des Scheidungsverfahrens ab.
  • Terminsgebühr: Fällt an, wenn der Anwalt außergerichtliche Besprechungen oder Gerichtstermine wahrnimmt.
  • Auslagenpauschale: Erstattet Kosten wie Porto und Telefongebühren bis zu einem Betrag von 20 Euro.
  • Mehrwertsteuer: Auf das Honorar des Anwalts wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 % erhoben.

Zusätzlich kann der Anwalt eine individuelle Vergütungsvereinbarung treffen, die jedoch nicht unter den gesetzlichen Vorgaben des RVG liegen darf. Wichtig: Da bei Scheidungen Anwaltszwang besteht, kann eine Scheidung ohne Rechtsbeistand nicht durchgeführt werden.

Beispielhafte Scheidungskosten 2024

Je nach Art der Scheidung und den persönlichen Umständen können sich die Kosten stark unterscheiden. Eine einvernehmliche Scheidung, bei der beide Partner dieselben Vorstellungen über die Aufteilung von Vermögen und Sorgerecht haben, ist in der Regel kostengünstiger als eine strittige Scheidung.

Ein Beispiel:

Einvernehmliche Scheidung bei einem Verfahrenswert von 13.500 Euro: Die Kosten für den Anwalt betragen ca. 2.159,85 Euro, die Gerichtskosten ca. 648,00 Euro. Pro Partner fallen so rund 1.403,93 Euro an.
Strittige Scheidung: Hier verdoppeln sich die Anwaltskosten, wenn beide Ehepartner einen eigenen Anwalt beauftragen. So können die Kosten pro Person schnell auf ca. 2.483,85 Euro ansteigen.


Wer trägt die Scheidungskosten?

Grundsätzlich trägt derjenige die Anwaltskosten, der die Scheidung einreicht. Gerichtskosten werden in der Regel nach Abschluss des Verfahrens zwischen beiden Parteien geteilt. Wenn die finanziellen Mittel fehlen, können Sie unter Umständen Prozesskostenhilfe beantragen.

Scheidungskosten senken – So geht’s

Es gibt Möglichkeiten, die Scheidungskosten zu reduzieren:

Einvernehmliche Einigung: Eine Scheidung mit nur einem Anwalt spart Kosten.
Prozesskostenhilfe: Bei geringem Einkommen können Sie finanzielle Unterstützung beantragen.
Wenn Sie wissen möchten, welche Kosten im Rahmen Ihrer Scheidung auf Sie zukommen, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Unsere Anwälte für Familienrecht berechnen die voraussichtlichen Scheidungskosten transparent und fair.

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für ein Erstberatungsgespräch unter 038203-74500.