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Unterschied zwischen den Pfändungsfreigrenzen bei Lohn und Konto

Wer sich in einer finanziellen Notlage befindet, hat oft mit Pfändungen zu kämpfen. Dabei stellt sich die Frage: Warum gibt es unterschiedliche Pfändungsfreigrenzen für den Lohn und das Konto? Die Antwort liegt in den unterschiedlichen Schutzmechanismen, die das Gesetz für den pfändbaren Teil des Einkommens und den Kontoguthaben vorsieht.

Pfändungsfreigrenze beim Lohn

Die Pfändungsfreigrenze beim Lohn ist der Betrag, der einem Schuldner nach Abzug der Pfändung verbleibt, um seinen Lebensunterhalt zu sichern. Diese Grenze wird durch die sogenannte Pfändungstabelle festgelegt und orientiert sich an verschiedenen Faktoren, wie der Höhe des Einkommens und der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen. Das bedeutet, je mehr Personen der Schuldner finanziell unterstützen muss, desto höher ist die Pfändungsfreigrenze.

Pfändungsfreigrenze beim Konto (P-Konto)

Ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, schützt Guthaben auf dem Konto vor einer vollständigen Pfändung. Die Freigrenze auf dem P-Konto ist jedoch festgelegt und unabhängig von der Höhe des Einkommens. Für 2024 beträgt der allgemeine Freibetrag auf dem P-Konto 1.500 Euro pro Monat. Dieser Betrag kann durch entsprechende Nachweise, wie Unterhaltsverpflichtungen oder besondere Belastungen, erhöht werden. Im Gegensatz zur Lohnpfändung, wo die Höhe des Einkommens eine Rolle spielt, ist beim P-Konto der Schutz statisch und bietet eine pauschale Sicherung des monatlichen Lebensunterhalts.

Warum gibt es diesen Unterschied?

Der Hauptgrund für diese Differenzierung liegt in der Art der Einkommensquelle und der Notwendigkeit eines pauschalen Schutzes für das tägliche Leben. Lohnpfändungen berücksichtigen die individuelle Einkommenssituation und Unterhaltspflichten, um den Schuldner nicht zu stark zu belasten. Der Schutz beim P-Konto ist hingegen darauf ausgelegt, eine gewisse Grundsicherung zu gewährleisten, die jedem Schuldner unabhängig von seiner finanziellen Situation zusteht.

Sollten Sie Fragen zur Pfändungsfreigrenze oder zum P-Konto haben, stehen wir Ihnen unter der Nummer 038203-7450-20 gerne zur Verfügung. Unsere kompetenten Ansprechpartner helfen Ihnen weiter. Alternativ können Sie Ihre Kontaktdaten über unser Kontaktformular senden, und wir melden uns für ein unverbindliches Informationsgespräch bei Ihnen zurück.