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Verjährung von Schulden - Alles, was Sie wissen müssen

Die Verjährung von Schulden ist ein bedeutendes Thema für Schuldner, die auf eine finanzielle Erleichterung hoffen. Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt bietet umfassende Unterstützung und Beratung zu diesem Thema, damit Sie Ihre Rechte kennen und nutzen können.

Was bedeutet Verjährung von Schulden?

Die Verjährung von Schulden bedeutet, dass nach Ablauf einer bestimmten Frist eine Forderung nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden kann. Dies schützt Schuldner vor ewigen Forderungen und ermöglicht einen Neustart.

 

Verjährungsfristen für verschiedene Schuldenarten

Die Verjährungsfristen variieren je nach Art der Schuld:

  • Reguläre Schulden: Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Schuld entstanden ist.
  • Schuld aus Darlehensverträgen: Diese verjähren nach zehn Jahren.
  • Schulden aus titulierten Forderungen: Forderungen, die durch ein Gerichtsurteil bestätigt wurden, verjähren erst nach 30 Jahren.

 

Beginn und Unterbrechung der Verjährungsfrist

Die Verjährungsfrist beginnt in der Regel am Ende des Jahres, in dem die Schuld entstanden ist. Sie kann jedoch durch bestimmte Handlungen unterbrochen werden, wie zum Beispiel durch eine Zahlung, ein Schuldanerkenntnis oder eine gerichtliche Mahnung. Nach einer Unterbrechung beginnt die Verjährungsfrist von neuem.

 

Was passiert nach Ablauf der Verjährungsfrist?

Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann der Gläubiger die Schuld nicht mehr gerichtlich einfordern. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Schulden automatisch gelöscht sind. Der Schuldner muss die Verjährung geltend machen, um sich vor weiteren Forderungen zu schützen.

 

Wie kann die Schuldnerberatung Brandt helfen?

Unsere erfahrenen Anwälte und Berater unterstützen Sie dabei:

  • Prüfung der Verjährung: Wir prüfen Ihre Schulden und die jeweiligen Verjährungsfristen.
  • Verhandlungen mit Gläubigern: Wir übernehmen die Kommunikation mit Ihren Gläubigern, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
  • Rechtliche Beratung: Wir informieren Sie über Ihre Rechte und Pflichten und helfen Ihnen, die Verjährung geltend zu machen.

 

Fazit

Die Verjährung von Schulden bietet eine Möglichkeit, finanziellen Druck zu mindern und einen Neuanfang zu wagen. Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt steht Ihnen dabei zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung und erfahren Sie mehr darüber, wie wir Ihnen helfen können, schuldenfrei zu werden.