Verzugszinsen entstehen, wenn eine Rechnung nicht pünktlich bezahlt wird. Sie dienen dazu, den Gläubiger für den entstandenen Verzugsschaden zu entschädigen. Für viele Schuldner stellen diese Zinsen eine zusätzliche Belastung dar, da sie sich zu den bereits bestehenden Schulden addieren.
Wann fallen Verzugszinsen an?
Verzugszinsen werden fällig, wenn der Schuldner die vertraglich vereinbarte Zahlungsfrist überschreitet. Dies kann nach einer Mahnung oder automatisch nach Ablauf der Zahlungsfrist geschehen, sofern kein bestimmter Zahlungstermin vereinbart wurde. Nach dem Gesetz tritt der Zahlungsverzug in der Regel 30 Tage nach Rechnungsstellung ein.
Höhe der Verzugszinsen
Die Höhe der Verzugszinsen ist gesetzlich geregelt und orientiert sich am Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB). Für Verbraucher liegt der Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, während bei Geschäften zwischen Unternehmen ein Zinssatz von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gilt.
Vermeidung von Verzugszinsen
Um Verzugszinsen zu vermeiden, sollten Rechnungen stets fristgerecht beglichen werden. Sollte es zu finanziellen Engpässen kommen, ist es ratsam, rechtzeitig den Gläubiger zu kontaktieren und eine einvernehmliche Lösung, wie beispielsweise eine Ratenzahlung, zu vereinbaren.
Unsere Unterstützung bei Schulden
Falls sich die Schulden durch Verzugszinsen weiter anhäufen, stehen wir Ihnen bei der Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt mit kompetenter Beratung zur Seite. Wir helfen Ihnen, die Übersicht zu behalten und mit Gläubigern zu verhandeln, um Ihre finanzielle Situation zu stabilisieren. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, um den Schuldenberg abzubauen und den Verzugszinsen entgegenzuwirken.