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Was ist der Gesamtschuldnerausgleich und was passiert mit diesem Anspruch, wenn der andere in der Insolvenz ist?

Der Gesamtschuldnerausgleich ist ein wichtiges Thema im deutschen Schuldrecht, das insbesondere in Situationen von gemeinsamer Verschuldung an Relevanz gewinnt. Dabei geht es um die Frage, wie die Haftung mehrerer Schuldner, die gemeinsam für eine Verbindlichkeit einstehen müssen, untereinander aufgeteilt wird.

Was bedeutet Gesamtschuld?

Gesamtschuld liegt vor, wenn mehrere Personen gemeinsam für dieselbe Forderung haften. Der Gläubiger hat das Recht, die gesamte Summe von einem oder mehreren Gesamtschuldnern einzufordern. Dies bedeutet, dass jeder Gesamtschuldner potenziell für die gesamte Schuld haftet, auch wenn er nur einen Teil der Leistung erhalten hat.

Der Anspruch auf Gesamtschuldnerausgleich

Wenn ein Gesamtschuldner die gesamte Schuld beglichen hat, entsteht ihm gegenüber den anderen Gesamtschuldnern ein sogenannter Gesamtschuldnerausgleichsanspruch. Dieser Anspruch ermöglicht es dem zahlenden Schuldner, von den anderen Schuldnern ihren jeweiligen Anteil der Schuld zurückzufordern. Diese Verteilung richtet sich in der Regel nach dem Innenverhältnis der Schuldner, das beispielsweise durch vertragliche Vereinbarungen oder gesetzliche Vorgaben bestimmt wird.

Was passiert mit dem Gesamtschuldnerausgleich bei Insolvenz eines Schuldners?

Besonders komplex wird die Situation, wenn einer der Gesamtschuldner in die Insolvenz gerät. In einem solchen Fall hat der zahlende Gesamtschuldner grundsätzlich immer noch einen Anspruch auf Gesamtschuldnerausgleich gegenüber dem insolventen Schuldner. Dieser Anspruch muss jedoch im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden.

Anspruch im Insolvenzverfahren anmelden: Der Gesamtschuldnerausgleich wird als sogenannte Insolvenzforderung behandelt und muss zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Allerdings ist die Aussicht auf eine vollständige Begleichung dieses Anspruchs oft gering, da im Insolvenzverfahren die Forderungen aller Gläubiger nur anteilig befriedigt werden. In vielen Fällen erhält der zahlende Gesamtschuldner daher nur einen Bruchteil seines Anspruchs zurück.

Auswirkungen auf den zahlenden Gesamtschuldner: Für den zahlenden Gesamtschuldner bedeutet dies, dass er trotz seines Ausgleichsanspruchs möglicherweise auf einem erheblichen Teil der gezahlten Summe sitzen bleibt. Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, insbesondere wenn die ursprüngliche Schuld sehr hoch war und der insolvente Gesamtschuldner kaum Vermögen besitzt.

Fazit

Der Gesamtschuldnerausgleich ist ein Mechanismus, der sicherstellen soll, dass die finanzielle Last auf alle Schuldner fair verteilt wird. Gerät jedoch einer der Gesamtschuldner in die Insolvenz, kann dieser Anspruch erheblich beeinträchtigt werden. In solchen Fällen ist es entscheidend, rechtzeitig zu handeln und den Ausgleichsanspruch korrekt im Insolvenzverfahren anzumelden. Da die Erfolgsaussichten jedoch oft ungewiss sind, sollten betroffene Schuldner unbedingt rechtlichen Rat in Anspruch nehmen, um ihre Rechte bestmöglich zu wahren.

Für eine umfassende Beratung in Fragen zum Gesamtschuldnerausgleich und zur Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt gerne zur Verfügung.