Was passiert mit meinem Gesamtschuldnerausgleich, wenn mein Mitdarlehensnehmer in die Insolvenz geht?

Der Gesamtschuldnerausgleich spielt eine zentrale Rolle, wenn zwei oder mehr Personen gemeinsam ein Darlehen aufnehmen. Doch was passiert, wenn einer der Mitdarlehensnehmer insolvent wird? In diesem Beitrag erfahren Sie, welche rechtlichen und finanziellen Konsequenzen dies für den verbleibenden Darlehensnehmer hat und wie Sie sich am besten verhalten.

Was bedeutet Gesamtschuldnerausgleich?

Der Gesamtschuldnerausgleich bezieht sich auf die Regelung, dass mehrere Schuldner gemeinsam für die gesamte Schuld haften. Dies bedeutet, dass der Gläubiger die volle Rückzahlung von jedem einzelnen Schuldner verlangen kann. In der Praxis haften die Schuldner als Gesamtschuldner, was oft bei Ehepartnern oder Geschäftspartnern der Fall ist.

Auswirkungen der Insolvenz des Mitdarlehensnehmers

Wenn ein Mitdarlehensnehmer in die Insolvenz geht, hat dies mehrere Auswirkungen auf den Gesamtschuldnerausgleich:

  1. Gesamtschuldnerhaftung bleibt bestehen: Der verbleibende Darlehensnehmer bleibt weiterhin für die gesamte Darlehenssumme haftbar. Der Gläubiger kann den vollen Betrag von ihm verlangen, unabhängig von der Insolvenz des anderen Schuldners.
  2. Insolvenzverfahren des Mitdarlehensnehmers: Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wird der insolvente Mitdarlehensnehmer von seinen Verbindlichkeiten befreit. Dies bedeutet, dass der verbleibende Schuldner allein für die Rückzahlung des Darlehens verantwortlich bleibt.
  3. Regressansprüche: Der verbleibende Schuldner hatte zwar das Recht, Regressansprüche gegen den insolventen Schuldner geltend zu machen. Diese Ansprüche erleiden jedoch das gleiche Schicksal wie die Ansprüche der Bank. Erhält der Schuldner Restschuldbefreiung, so gehen damit auch die Ansprüche auf Gesamtschuldnerausgleich des Mitdarlehensnehmer unter.

Handlungsmöglichkeiten für den verbleibenden Darlehensnehmer

  1. Verhandlung mit dem Gläubiger: Es kann sinnvoll sein, direkt mit dem Gläubiger zu verhandeln, um eine Anpassung der Rückzahlungsmodalitäten zu erreichen. Mögliche Vereinbarungen könnten Ratenzahlungen, eine Reduzierung der Zinssätze oder sogar ein teilweiser Schuldenerlass sein.
  2. Prüfung der eigenen finanziellen Situation: Eine genaue Überprüfung der eigenen finanziellen Lage ist unerlässlich. Es sollte ermittelt werden, ob die Rückzahlung des gesamten Darlehens allein bewältigt werden kann oder ob Unterstützung, beispielsweise durch eine Schuldnerberatung, notwendig ist.
  3. Rechtliche Beratung: Eine rechtliche Beratung kann helfen, die beste Vorgehensweise zu bestimmen und mögliche rechtliche Schritte, wie die Geltendmachung von Regressansprüchen, zu prüfen.

Fazit

Die Insolvenz eines Mitdarlehensnehmers stellt den verbleibenden Schuldner vor erhebliche Herausforderungen. Es ist wichtig, die Gesamtschuldnerhaftung zu verstehen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die finanzielle Belastung zu bewältigen.
Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt unterstützt Sie dabei, die beste Lösung für Ihre Situation zu finden und Ihre Rechte zu wahren.

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Weitere Informationen zum Thema „Was ist ein Gesamtschuldnerausgleich und wie setze ich diesen durch?“ finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Thema „Welche Ansprüche habe ich gegenüber meinem Mitdarlehensnehmer, wenn die Bank den kompletten Kredit von mir haben will und auch erhalten hat?“ finden Sie hier.

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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