Ein gemeinsamer Kredit kann eine bequeme Lösung sein, um größere finanzielle Verpflichtungen zu teilen. Doch was passiert, wenn die Bank den kompletten Kredit von Ihnen einfordert und Sie ihn auch vollständig zurückgezahlt haben? In solchen Fällen stellt sich die Frage, welche Ansprüche Sie gegenüber Ihrem Mitdarlehensnehmer haben. Hier erfahren Sie alles Wichtige zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und Ansprüchen.
Gemeinsame Haftung bei einem Kredit
Wenn Sie und Ihr Mitdarlehensnehmer gemeinsam einen Kredit aufgenommen haben, haften Sie in der Regel gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass die Bank das Recht hat, den vollen Betrag von jedem Darlehensnehmer einzufordern. Wenn einer der Darlehensnehmer den gesamten Kreditbetrag begleicht, kann dies zu Ansprüchen gegenüber dem anderen Darlehensnehmer führen.
Ihre Ansprüche gegenüber dem Mitdarlehensnehmer
- Ausgleichsanspruch:
Haben Sie den gesamten Kredit allein zurückgezahlt, steht Ihnen grundsätzlich ein Ausgleichsanspruch gegen Ihren Mitdarlehensnehmer zu. Dies bedeutet, dass Sie die Hälfte des gezahlten Betrags von Ihrem Mitdarlehensnehmer zurückfordern können, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. - Regressanspruch:
Der Regressanspruch ermöglicht es Ihnen, den Anteil des Mitdarlehensnehmers einzufordern, den Sie für ihn gezahlt haben. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Innenverhältnis zwischen den Darlehensnehmern.
Man nennt dies auch Gesamtschuldnerausgleich. Weitere Informationen finden Sie hier. - Vertragliche Vereinbarungen:
Überprüfen Sie den ursprünglichen Kreditvertrag sowie eventuell vorhandene interne Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem Mitdarlehensnehmer. Diese können spezielle Regelungen enthalten, die Ihre Ansprüche betreffen. - Gerichtliche Durchsetzung:
Wenn Ihr Mitdarlehensnehmer nicht bereit ist, den geschuldeten Betrag zu zahlen, können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen hierbei helfen und Sie durch den rechtlichen Prozess begleiten.
Praktische Schritte zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche
- Kommunikation:
Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Mitdarlehensnehmer und versuchen Sie, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Oft kann eine offene und ehrliche Kommunikation Missverständnisse klären und eine außergerichtliche Einigung ermöglichen. - Schriftliche Aufforderung:
Fordern Sie Ihren Mitdarlehensnehmer schriftlich zur Zahlung des ausstehenden Betrags auf. Setzen Sie eine angemessene Frist und erläutern Sie Ihre Forderung klar und präzise. - Anwaltliche Unterstützung:
Wenn keine Einigung erzielt werden kann, sollten Sie rechtlichen Rat einholen. Ein Anwalt kann Ihre Ansprüche prüfen und Ihnen die besten Schritte zur Durchsetzung Ihrer Rechte aufzeigen. - Gerichtliches Verfahren:
Sollte auch eine anwaltliche Aufforderung erfolglos bleiben, bleibt als letzter Schritt der Gang zum Gericht. Hier können Sie Ihre Ansprüche offiziell geltend machen und durchsetzen lassen.
Fazit
Die Rückzahlung eines gemeinsamen Kredits allein kann finanziell belastend sein. Doch es gibt klare rechtliche Wege, um Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Mitdarlehensnehmer durchzusetzen. Es ist wichtig, sich über Ihre Rechte im Klaren zu sein und bei Bedarf professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt steht Ihnen hierbei zur Seite und unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen.
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Weitere Informationen zum Thema „Was ist ein Gesamtschuldnerausgleich und wie setze ich diesen durch?“ finden Sie hier.