Blitzscheidung: Schnelle Scheidung oder rechtlicher Irrglaube?

Viele Menschen, die sich scheiden lassen möchten, suchen nach einer schnellen Lösung und stoßen dabei auf den Begriff „Blitzscheidung“. Doch was bedeutet das eigentlich? Gibt es in Deutschland wirklich eine Möglichkeit, sich in kürzester Zeit scheiden zu lassen? In diesem Artikel klären wir über die rechtlichen Rahmenbedingungen auf und setzen realistische Erwartungen.

Gibt es eine Blitzscheidung in Deutschland?

Der Begriff „Blitzscheidung“ wird häufig in Zusammenhang mit einer besonders schnellen Ehescheidung verwendet. Allerdings gibt es im deutschen Familienrecht keine gesetzlich definierte „Blitzscheidung“. Grundsätzlich sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vor, dass Ehepartner vor einer Scheidung mindestens ein Trennungsjahr einhalten müssen (§ 1566 BGB).

Das Trennungsjahr – eine unverzichtbare Voraussetzung

Das Trennungsjahr dient dazu, den Ehepartnern eine Bedenkzeit zu ermöglichen und sicherzustellen, dass die Ehe tatsächlich gescheitert ist. In dieser Zeit müssen die Ehepartner getrennt leben, sowohl räumlich als auch wirtschaftlich. Erst nach Ablauf dieses Jahres kann der Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden.

Ausnahmen vom Trennungsjahr – Wann geht es schneller?

Eine echte „Blitzscheidung“ ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Das deutsche Familienrecht erlaubt es, das Trennungsjahr zu verkürzen, wenn eine unzumutbare Härte vorliegt. Dies kann beispielsweise der Fall sein bei:

  • Häuslicher Gewalt
  • Schwerwiegenden Beleidigungen oder Bedrohungen
  • Anderen schwerwiegenden Gründen, die ein weiteres Zusammenleben unzumutbar machen

Jedoch sind die Hürden für eine solche Härtefallscheidung hoch, und die Gerichte prüfen jeden Fall genau. In den meisten Fällen bleibt das Trennungsjahr bestehen.

Blitzscheidung – Wie kann eine Scheidung trotzdem beschleunigt werden?

Auch wenn es keine echte „Blitzscheidung“ gibt, können Paare den Scheidungsprozess beschleunigen, indem sie:

  • Einvernehmlich geschieden werden: Wenn beide Ehepartner der Scheidung zustimmen und alle Fragen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich und Sorgerecht bereits geklärt sind, geht das Verfahren schneller.
  • Auf den Versorgungsausgleich verzichten: In einigen Fällen kann durch den Verzicht auf den Versorgungsausgleich (z. B. Rentenanwartschaften) Zeit eingespart werden.
  • Vollständige und korrekte Unterlagen einreichen: Verzögerungen entstehen oft durch fehlende Dokumente. Eine gute Vorbereitung kann den Prozess beschleunigen.

Fazit: Schnell ja, aber nicht ohne rechtliche Hürden

Die Vorstellung einer „Blitzscheidung“ ist in Deutschland nicht realistisch, da das Trennungsjahr in den meisten Fällen zwingend vorgeschrieben ist. Wer eine möglichst schnelle Scheidung anstrebt, sollte auf eine einvernehmliche Lösung hinarbeiten und sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen.

Sie haben Fragen zur Scheidung oder benötigen rechtliche Unterstützung? Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt steht Ihnen mit kompetenter Beratung zur Seite. Kontaktieren Sie uns unter 03 82 03 / 74 50 0 für eine Erstberatung oder senden Sie uns Ihre Anfrage zu.

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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