Dauer nachehelicher Unterhalt – Nach einer Scheidung stellt sich für viele die Frage, wie lange nachehelicher Unterhalt gezahlt werden muss. Die Dauer dieser Zahlungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, die individuell bewertet werden.
Dauer nachehelicher Unterhalt – Einfluss der Ehedauer
Die Länge der Ehe spielt eine wesentliche Rolle bei der Festlegung der Unterhaltsdauer. Bei kurzen Ehen von bis zu zwei Jahren besteht in der Regel kein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Bei Ehen, die zwischen zwei und drei Jahren gedauert haben, wird geprüft, ob die Partner ihre Lebensführung und -ziele bereits aufeinander abgestimmt hatten. Nur dann kann eine wechselseitige Abhängigkeit angenommen werden, die wirtschaftliche Nachteile mit sich bringt.
Betreuungsunterhalt für gemeinsame Kinder
Betreut ein Elternteil nach der Scheidung ein gemeinsames Kind, hat dieser Anspruch auf Unterhalt für mindestens drei Jahre nach der Geburt des Kindes. Dieser Anspruch kann verlängert werden, solange es der „Billigkeit“ entspricht. Ab dem dritten Lebensjahr des Kindes wird jedoch erwartet, dass der betreuende Elternteil schrittweise wieder eine Erwerbstätigkeit aufnimmt. Der Unterhaltsanspruch verlängert sich nur, wenn konkrete Gründe vorliegen, die eine Erwerbstätigkeit unzumutbar machen.
Unterhalt wegen Alters oder Krankheit
Kann ein geschiedener Ehegatte aufgrund seines Alters oder gesundheitlicher Einschränkungen keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, besteht Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. In solchen Fällen ist die Unterhaltsdauer oft unbefristet, da die Betroffenen dauerhaft nicht in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen.
Verwirkung des Unterhaltsanspruchs
In bestimmten Situationen kann der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt verwirkt sein. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der unterhaltsberechtigte Ex-Partner eine neue, verfestigte Lebensgemeinschaft eingeht, ohne zu heiraten. Auch bei sehr kurzer Ehedauer oder bei schwerwiegendem Fehlverhalten des Unterhaltsberechtigten kann der Anspruch entfallen.
Dauer nachehelicher Unterhalt – Fazit
Die Dauer des nachehelichen Unterhalts ist von individuellen Faktoren abhängig und bedarf einer sorgfältigen Prüfung. Es gibt keine pauschalen Regelungen, weshalb eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht empfehlenswert ist. Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt steht Ihnen hierbei mit ihrer Expertise zur Seite.
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