Der Zugewinnausgleich

Der Zugewinnausgleich ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Familienrechts und regelt die Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens. Ehepartner, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, behalten zwar ihr jeweiliges Vermögen getrennt, jedoch wird bei Beendigung der Ehe – sei es durch Scheidung oder Tod – ein Ausgleich des Zugewinns durchgeführt.

Was versteht man unter Zugewinnausgleich?

Unter Zugewinn versteht man den Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten sein Anfangsvermögen übersteigt. Das Anfangsvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten beim Eintritt des Güterstands gehört, während das Endvermögen das Vermögen bei Beendigung des Güterstands darstellt. Erbschaften und Schenkungen, die ein Ehegatte während der Ehe erhält, werden dem Anfangsvermögen hinzugerechnet und somit beim Zugewinnausgleich berücksichtigt.

Wie wird der Zugewinnausgleich berechnet?

Die Berechnung des Zugewinnausgleichs erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Ermittlung des Anfangs- und Endvermögens: Jeder Ehepartner legt sein Vermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung (Anfangsvermögen) und zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags (Endvermögen) offen.
  2. Berechnung des Zugewinns: Vom Endvermögen wird das Anfangsvermögen abgezogen. Das Ergebnis ist der Zugewinn jedes Ehepartners.
  3. Vergleich der Zugewinne: Die Zugewinne beider Ehepartner werden miteinander verglichen. Hat ein Ehepartner einen höheren Zugewinn erzielt, so steht dem anderen die Hälfte der Differenz als Ausgleich zu.

Beispiel:

Ehepartner A hatte ein Anfangsvermögen von 10.000 Euro und ein Endvermögen von 50.000 Euro, somit einen Zugewinn von 40.000 Euro. Ehepartner B hatte ein Anfangsvermögen von 5.000 Euro und ein Endvermögen von 25.000 Euro, also einen Zugewinn von 20.000 Euro. Die Differenz der Zugewinne beträgt 20.000 Euro, wovon die Hälfte (10.000 Euro) als Ausgleichszahlung an Ehepartner B zu leisten ist.

Besonderheiten bei Immobilien

Besitzt ein Ehepartner eine Immobilie, die während der Ehe an Wert gewonnen hat, so wird diese Wertsteigerung beim Zugewinnausgleich berücksichtigt. Wurde die Immobilie jedoch vor der Ehe erworben, zählt ihr Wert zum Anfangsvermögen. Erbschaften während der Ehe werden dem Anfangsvermögen hinzugerechnet, sodass nur die Wertsteigerung während der Ehe im Zugewinnausgleich relevant ist.

Fazit

Der Zugewinnausgleich stellt sicher, dass beide Ehepartner fair am während der Ehe erworbenen Vermögen beteiligt werden. Da die Berechnung komplex sein kann und individuelle Umstände berücksichtigt werden müssen, ist es ratsam, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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