Doppelt gepfändet: Was tun bei einer Doppelpfändung?

Die sogenannte Doppelpfändung ist ein Szenario, das viele Schuldner betrifft und für erhebliche Verwirrung sorgt. Dabei kommt es vor, dass ein Gläubiger gleichzeitig mehrere Pfändungsmaßnahmen durchführt, etwa auf das Konto und das Gehalt des Schuldners. Doch ist eine solche Doppelpfändung rechtlich zulässig? Und wie können Betroffene sich dagegen wehren?

In diesem Beitrag erklären wir, was eine Doppelpfändung ist, wann sie erlaubt ist und welche rechtlichen Möglichkeiten Schuldner haben, um sich zu schützen.


Was ist eine Doppelpfändung?

Eine Doppelpfändung liegt vor, wenn ein Gläubiger mehrere Pfändungsmaßnahmen gleichzeitig gegen denselben Schuldner einleitet, zum Beispiel:

Das Ziel der Pfändung ist es, offene Forderungen zu begleichen. Doch durch die Doppelpfändung kann es passieren, dass der Schuldner nicht mehr über genügend finanzielle Mittel verfügt, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.


Ist eine Doppelpfändung erlaubt?

Grundsätzlich gilt: Gläubiger dürfen mehrere Pfändungsmaßnahmen einleiten, solange sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Eine Doppelpfändung ist unter bestimmten Umständen zulässig, jedoch muss sichergestellt sein, dass dem Schuldner sein Pfändungsfreibetrag bleibt.

1. Schutz des Pfändungsfreibetrags

Nach deutschem Recht steht jedem Schuldner ein pfändungsfreier Betrag zu, der zur Deckung der Grundbedürfnisse dient. Dieser Freibetrag wird in der

festgelegt und richtet sich nach dem Einkommen und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen.

2. Vermeidung der Doppelbelastung

Sollte eine Doppelpfändung dazu führen, dass der Schuldner weniger als seinen Freibetrag zur Verfügung hat, kann dies rechtlich angefochten werden.

3. Reihenfolge der Pfändungen

Bei mehreren Pfändungen wird nach dem sogenannten Prioritätsprinzip entschieden, welche Pfändung zuerst bedient wird. Die Pfändung, die zuerst beantragt wurde, hat Vorrang.


Wie können Schuldner sich gegen eine Doppelpfändung wehren?

Wenn Sie von einer Doppelpfändung betroffen sind, gibt es mehrere Möglichkeiten, sich dagegen zu schützen:

1. Freigabe des Pfändungsfreibetrags beantragen

Beim zuständigen Vollstreckungsgericht oder der Bank können Sie beantragen, dass der unpfändbare Teil Ihres Einkommens freigegeben wird. Dies gilt insbesondere bei Kontopfändungen.

2. Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten

Ein P-Konto schützt den pfändungsfreien Betrag automatisch, sodass Sie weiterhin Zugriff auf Ihr Existenzminimum haben.

3. Widerspruch einlegen

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Doppelpfändung unrechtmäßig ist, können Sie Widerspruch gegen die Pfändung einlegen. Dies erfolgt schriftlich beim zuständigen Gericht.

4. Rechtsanwalt oder Schuldnerberatung einschalten

Ein erfahrener Anwalt oder eine Schuldnerberatung kann prüfen, ob die Pfändung rechtmäßig ist, und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen.


Besonderheiten bei Kontopfändungen

Bei Kontopfändungen kann es vorkommen, dass eine Gehaltspfändung gleichzeitig erfolgt. Dadurch wird der pfändungsfreie Betrag unter Umständen doppelt belastet. In solchen Fällen sollten Sie unbedingt rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass Ihr Freibetrag respektiert wird.


Doppelpfändung und Insolvenz

Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens sind Doppelpfändungen in der Regel nicht zulässig. Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, gilt ein Vollstreckungsverbot. Gläubiger dürfen keine weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten. Sollten dennoch Pfändungen durchgeführt werden, können diese durch den Insolvenzverwalter angefochten werden.


Wie hilft die Schuldnerberatung Brandt?

Die Schuldnerberatung Brandt steht Ihnen bei Doppelpfändungen mit Rat und Tat zur Seite. Unsere Experten prüfen Ihre individuelle Situation und helfen Ihnen, unrechtmäßige Pfändungen abzuwenden. Unser Leistungsspektrum umfasst:

  1. Prüfung der Pfändung: Wir analysieren, ob die Maßnahmen der Gläubiger rechtlich zulässig sind.
  2. Beantragung von Freigaben: Wir unterstützen Sie bei der Freigabe des pfändungsfreien Betrags.
  3. Schuldnerberatung: Wir zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie Ihre finanzielle Situation langfristig stabilisieren können.


Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Wenn Sie von einer Doppelpfändung betroffen sind oder Unterstützung bei anderen finanziellen Problemen benötigen, rufen Sie uns an unter 03 82 03 / 74 50 20. Unsere kompetenten Ansprechpartner stehen Ihnen jederzeit für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

Mit der Schuldnerberatung Brandt an Ihrer Seite bewältigen Sie selbst schwierige finanzielle Situationen – schnell, rechtssicher und effizient!

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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