Düsseldorfer Tabelle 2024 – Die Düsseldorfer Tabelle ist die zentrale Richtlinie für die Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland. Sie wird regelmäßig angepasst, um aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Auch 2024 gibt es wichtige Änderungen, die Unterhaltspflichtige und Berechtigte beachten sollten.
Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie des Oberlandesgerichts Düsseldorf, die seit 1962 als Berechnungsgrundlage für den Kindesunterhalt dient. Sie legt fest, wie viel Unterhalt getrennt lebende Elternteile für ihre Kinder zahlen müssen. Dabei werden das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und das Alter des Kindes berücksichtigt.
Neuerungen in der Düsseldorfer Tabelle 2024
Die Anpassung der Tabelle für 2024 bringt höhere Unterhaltsbeträge mit sich. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Höhere Bedarfssätze: Die Unterhaltsbeträge für minderjährige und volljährige Kinder wurden angehoben.
- Erhöhung des Selbstbehalts: Der Eigenbedarf für Unterhaltspflichtige wurde angepasst, um gestiegene Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen.
- Einkommensgruppen angepasst: Die Einkommensstufen, nach denen der Unterhalt berechnet wird, wurden ebenfalls aktualisiert.
Neue Unterhaltssätze für 2024
Nach der Düsseldorfer Tabelle 2024 gelten folgende Mindestunterhaltsbeträge:
- 0-5 Jahre: 480 EUR (statt 437 EUR)
- 6-11 Jahre: 552 EUR (statt 502 EUR)
- 12-17 Jahre: 645 EUR (statt 588 EUR)
- Ab 18 Jahre: 690 EUR (statt 628 EUR)
Der Zahlbetrag reduziert sich jeweils um das hälftige Kindergeld.
Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige
Der Selbstbehalt für erwerbstätige Unterhaltspflichtige wurde auf 1.450 EUR erhöht. Nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige haben einen Selbstbehalt von 1.200 EUR.
Was bedeutet die Änderung für Unterhaltspflichtige und Berechtigte?
Eltern, die Unterhalt zahlen, müssen sich auf höhere Belastungen einstellen. Unterhaltsberechtigte hingegen profitieren von den Anpassungen. Es ist ratsam, bestehende Unterhaltstitel überprüfen zu lassen.
Rechtliche Beratung zum Kindesunterhalt
Wenn Sie Fragen zur Düsseldorfer Tabelle oder zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen haben, hilft Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Brandt kompetent weiter. Kontaktieren Sie uns unter 03 82 03 / 74 50 0, um eine individuelle Beratung zu erhalten oder senden Sie uns eine Nachricht.