Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Ich zahle keinen Unterhalt – also habe ich keine unterhaltsberechtigten Personen? Ein Irrtum!

Viele glauben, dass sie keine unterhaltsberechtigten Personen haben, wenn sie keinen Barunterhalt zahlen. Doch dieser Gedanke ist falsch! Auch Naturalunterhalt, also die Bereitstellung von Nahrung, Wohnraum und Kleidung, gilt als Unterhaltsleistung. Wer seinen Kindern ein Dach über dem Kopf gibt und für ihre tägliche Versorgung aufkommt, erfüllt ebenfalls eine Unterhaltspflicht.

keine unterhaltsberechtigten Personen – Unterhaltspflicht besteht auch bei Naturalunterhalt

Das deutsche Unterhaltsrecht unterscheidet zwischen Barunterhalt und Naturalunterhalt. Während der barunterhaltspflichtige Elternteil regelmäßig Geld überweist, übernimmt der Elternteil, bei dem das Kind lebt, die Versorgung durch Naturalunterhalt. Dies umfasst:

  • Unterkunft (Miete oder Eigentum)
  • Essen und Getränke
  • Kleidung
  • Schulbedarf
  • Freizeitaktivitäten

Wer also Naturalunterhalt leistet, erfüllt dennoch eine gesetzliche Unterhaltspflicht. Das bedeutet: Auch wenn kein Geldbetrag fließt, sind Kinder unterhaltsberechtigte Personen im Sinne des Gesetzes.

Warum ist die Vorstellung „Ohne Barzahlung keine Unterhaltspflicht“ falsch?

Viele sind der Meinung, dass nur durch eine regelmäßige Geldüberweisung eine Unterhaltsverpflichtung besteht. Dies ist jedoch ein Irrglaube! Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) stellt klar, dass der Elternteil, bei dem das Kind lebt, seine Unterhaltspflicht durch direkte Versorgung (Naturalunterhalt) erfüllt.

Laut § 1606 Abs. 3 BGB wird der Unterhaltspflichtige, der das Kind betreut, in der Regel von der Barunterhaltspflicht befreit. Das bedeutet, dass auch ohne direkte Geldzahlungen eine Unterhaltsverpflichtung besteht, wenn die Versorgung anderweitig sichergestellt wird.

Was bedeutet das für Betroffene?

Wer als Elternteil Naturalunterhalt leistet, sollte sich bewusst sein, dass dies als Erfüllung der Unterhaltspflicht gilt. Dennoch kann es Situationen geben, in denen eine Unterhaltsberechnung notwendig ist – etwa wenn der andere Elternteil Ansprüche stellt. In solchen Fällen ist eine rechtliche Beratung sinnvoll, um Klarheit über die individuellen Verpflichtungen zu erhalten.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Unterhaltspflicht? Dann kontaktieren Sie uns!

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Unterhaltsrechtlich gibt es sogar die Verpflichtung, seine Schulden zu regulieren und eventuell in die Insovlenz zu gehen.

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Über RAIN Brandt

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Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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