Insolvenz einer Aktiengesellschaft ( AG )

Insolvenz einer Aktiengesellschaft – Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine beliebte Rechtsform für Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf. Sie zeichnet sich durch ihre eigenständige Rechtspersönlichkeit aus, wobei das Grundkapital in Aktien aufgeteilt ist. Der Vorstand führt die Geschäfte der AG, während der Aufsichtsrat dessen Tätigkeit überwacht. Aktionäre sind die Gesellschafter, die jedoch nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der AG haften. Im Falle einer Insolvenz steht den Gläubigern gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 AktG lediglich das Gesellschaftsvermögen zur Verfügung.

Insolvenz einer Aktiengesellschaft – Insolvenzantragspflicht der AG

Wenn eine AG zahlungsunfähig oder überschuldet ist, muss der Vorstand unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Eintritt des Insolvenzgrundes, einen Insolvenzantrag stellen (§§ 15, 15a InsO). Bei Unterlassung oder verspäteter Antragstellung droht der Vorwurf der Insolvenzverschleppung, was strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Sollte die AG führungslos sein, etwa durch das Fehlen eines Vorstands, geht die Antragspflicht gemäß § 15a Abs. 3 InsO auf die Aufsichtsratsmitglieder über.

Ablauf des Insolvenzverfahrens

Nach Eingang des Insolvenzantrags prüft das zuständige Insolvenzgericht die Eröffnungsgründe. Bei positiver Entscheidung wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der AG übernimmt. Seine Aufgaben umfassen die Sicherung und Verwertung der Insolvenzmasse sowie die Befriedigung der Gläubiger. Zudem erstellt er ein Gläubigerverzeichnis und prüft die angemeldeten Forderungen.

Insolvenz einer Aktiengesellschaft – Sanierungsmöglichkeiten

Eine Insolvenz muss nicht zwangsläufig zur Liquidation der AG führen. Durch einen Insolvenzplan können Sanierungsmaßnahmen ergriffen werden, die eine Fortführung des Unternehmens ermöglichen. Dieser Plan bedarf der Zustimmung der Gläubiger und des Insolvenzgerichts. Ziel ist es, die AG zu restrukturieren und wieder wettbewerbsfähig zu machen.

Konsequenzen bei Pflichtverletzungen

Die rechtzeitige Stellung des Insolvenzantrags ist essenziell. Eine verspätete Antragstellung kann als Insolvenzverschleppung gewertet werden und gemäß § 15a InsO mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. Zudem können zivilrechtliche Haftungsansprüche gegenüber den verantwortlichen Organen der AG entstehen.

Fazit – Insolvenz einer Aktiengesellschaft

Die Insolvenz einer Aktiengesellschaft ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige Planung und Durchführung erfordert. Eine frühzeitige Beratung durch spezialisierte Fachleute kann helfen, Fehler zu vermeiden und mögliche Sanierungswege aufzuzeigen.

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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