Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist eine attraktive Alternative zum klassischen Insolvenzverfahren, die vor allem Unternehmern und Selbstständigen zugutekommt. Sie bietet die Möglichkeit, trotz Insolvenz eigenverantwortlich über das Unternehmen zu entscheiden und es gleichzeitig zu sanieren.
In diesem Beitrag erläutert die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt, wie die Eigenverwaltung funktioniert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und warum sie ein effektives Instrument zur Schuldenbewältigung sein kann.
Was ist die Insolvenz in Eigenverwaltung?
Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist eine besondere Form des Insolvenzverfahrens, bei der der Schuldner – anstelle eines vom Gericht bestellten Insolvenzverwalters – weiterhin die Kontrolle über sein Unternehmen behält. Ziel ist es, das Unternehmen durch eine strukturierte Sanierung wieder wettbewerbsfähig zu machen.
Der Schuldner wird in diesem Verfahren von einem sogenannten Sachwalter unterstützt. Der Sachwalter überwacht im Interesse der Gläubiger und sicherstellt, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Vorteile der Eigenverwaltung
Die Eigenverwaltung bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmer und Selbstständige:
- Erhalt der Entscheidungsbefugnis
Anders als im regulären Insolvenzverfahren bleibt der Schuldner in der Eigenverwaltung handlungsfähig und kann Entscheidungen eigenständig treffen. - Schnellere Sanierung
Durch die Eigenverantwortung und die enge Zusammenarbeit mit Gläubigern kann der Sanierungsprozess beschleunigt werden. - Wahrung von Geschäftsbeziehungen
Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner behalten Vertrauen in das Unternehmen, da der Betrieb fortgeführt wird. - Kosteneffizienz
Da kein Insolvenzverwalter eingesetzt wird, können Verfahrenskosten reduziert werden. - Zukunftsperspektive
Die Eigenverwaltung ermöglicht eine langfristige Sanierung, bei der das Unternehmen erhalten bleibt und neue Wachstumschancen entstehen können.
Voraussetzungen für die Eigenverwaltung
Damit das Insolvenzgericht die Eigenverwaltung bewilligt, müssen bestimmte rechtliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllt sein:
- Antrag auf Eigenverwaltung
Der Antrag muss zusammen mit dem Insolvenzantrag beim zuständigen Gericht eingereicht werden. - Sanierungskonzept
Der Schuldner muss ein schlüssiges Konzept vorlegen, das zeigt, wie er die finanzielle Situation nachhaltig verbessern kann. - Keine offensichtlichen Nachteile für Gläubiger
Das Gericht prüft, ob die Eigenverwaltung keine negativen Auswirkungen auf die Gläubigerinteressen hat. - Kooperationsbereitschaft des Schuldners
Der Schuldner muss bereit sein, eng mit dem Sachwalter und den Gläubigern zusammenzuarbeiten. - Zustimmung der Gläubiger
Die Gläubiger müssen der Eigenverwaltung zustimmen, da sie weiterhin eine wichtige Rolle im Verfahren spielen.
Der Ablauf der Insolvenz in Eigenverwaltung
Das Verfahren gliedert sich in mehrere Phasen:
- Vorbereitung und Antragstellung
Gemeinsam mit einem erfahrenen Insolvenzanwalt wird ein Sanierungskonzept entwickelt und der Antrag auf Eigenverwaltung gestellt. - Eröffnung des Verfahrens
Das Insolvenzgericht prüft den Antrag und entscheidet, ob es die Eigenverwaltung bewilligt. Ein Sachwalter wird bestellt, der das Verfahren begleitet. - Sanierungsphase
Der Schuldner setzt das Sanierungskonzept um, optimiert Geschäftsprozesse und verhandelt mit Gläubigern über Zahlungsmodalitäten oder Forderungsverzichte. - Abschluss des Verfahrens
Nach erfolgreicher Umsetzung des Konzepts wird das Verfahren abgeschlossen, und das Unternehmen kann gestärkt aus der Insolvenz hervorgehen.
Wer eignet sich für die Eigenverwaltung?
Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist insbesondere für folgende Personengruppen geeignet:
- Unternehmer und Selbstständige, die ihr Unternehmen aktiv fortführen möchten.
- Gesellschaften, die über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügen und durch eine Restrukturierung wieder wettbewerbsfähig werden können.
- Personen mit einem klaren Sanierungsziel, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und mit Gläubigern zu kooperieren.
Warum die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt wählen?
Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist ein komplexes Verfahren, das fundierte rechtliche und wirtschaftliche Kenntnisse erfordert. Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt ist Ihr kompetenter Partner, der Sie während des gesamten Prozesses begleitet.
Unsere Leistungen umfassen:
- Beratung und Antragstellung: Wir prüfen, ob die Eigenverwaltung für Sie geeignet ist, und stellen den Antrag beim Insolvenzgericht.
- Erstellung des Sanierungskonzepts: Wir entwickeln ein individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Konzept.
- Unterstützung bei Verhandlungen: Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Gläubigern und sichern deren Zustimmung zur Eigenverwaltung.
- Begleitung während des Verfahrens: Wir stehen Ihnen während der gesamten Sanierungsphase zur Seite und sorgen dafür, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Mit unserer Erfahrung und unserem Engagement sorgen wir dafür, dass Sie die Vorteile der Eigenverwaltung optimal nutzen und Ihr Unternehmen erfolgreich restrukturieren können.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns!
Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt hilft Ihnen, den Weg in eine schuldenfreie Zukunft zu ebnen. Unsere erfahrenen Ansprechpartner stehen Ihnen unter 03 82 03 / 74 50 20 zur Verfügung. Wir beraten Sie kompetent und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die beste Strategie für Ihre finanzielle Sanierung!
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