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Insolvenzgeld: Ihre Ansprüche bei Insolvenz des Arbeitgebers​

Wenn ein Arbeitgeber zahlungsunfähig wird und Insolvenz anmeldet, stellt sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Frage nach der Sicherung ihres Einkommens. In Deutschland übernimmt in solchen Fällen das Insolvenzgeld eine wichtige Funktion, um ausstehende Lohn- und Gehaltszahlungen abzudecken.​

Was ist Insolvenzgeld?

Das Insolvenzgeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewährt wird, wenn ihr Arbeitgeber insolvent ist. Es dient dazu, das ausstehende Arbeitsentgelt für maximal drei Monate vor dem Insolvenzereignis zu sichern. ​

Voraussetzungen für den Anspruch

Ein Anspruch auf Insolvenzgeld besteht, wenn:​

  • Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers eröffnet wurde.​
  • Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde.​
  • Der Arbeitgeber seine Betriebstätigkeit vollständig eingestellt hat und offensichtlich kein Insolvenzverfahren durchgeführt wird.​

Wichtig ist, dass das Arbeitsverhältnis im Inland bestanden hat. ​

Insolvenzgeld – Leistungszeitraum und -höhe

Das Insolvenzgeld deckt die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis ab. Die Höhe entspricht in der Regel dem Nettoarbeitsentgelt, also dem Betrag, der nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen übrig bleibt. Es umfasst neben dem Grundgehalt auch variable Bestandteile wie Überstundenvergütungen oder Weihnachtsgeld. ​

Antragstellung und Fristen

Um Insolvenzgeld zu erhalten, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen. Dieser Antrag muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis eingereicht werden. Es empfiehlt sich, den Antrag frühzeitig zu stellen, um Verzögerungen zu vermeiden. ​

Insolvenzgeld – Steuerliche Behandlung

Das Insolvenzgeld ist als Lohnersatzleistung steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt wird, was zu einer höheren Besteuerung des übrigen Einkommens führen kann. ​

Unterstützung durch die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt

Die Beantragung von Insolvenzgeld kann komplex sein, insbesondere wenn es um die Einhaltung von Fristen und die korrekte Dokumentation geht. Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt unterstützt Sie kompetent bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Unsere erfahrenen Fachanwälte stehen Ihnen zur Seite und begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Besuchen Sie unsere Website unter www.rain-brandt.de, um mehr über unsere Leistungen zu erfahren und einen Beratungstermin zu vereinbaren.​

Zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Ihre Rechte als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers zu wahren.​

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Über RAIN Brandt

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Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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