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Insolvenzgrund: Wann ein Insolvenzverfahren unumgänglich wird

Insolvenzgrund – Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sind häufige Insolvenzgründe. Wer seine Rechnungen nicht mehr begleichen kann und keine Aussicht auf eine finanzielle Erholung hat, sollte schnell handeln. Doch wann genau gilt jemand als zahlungsunfähig? Und welche rechtlichen Folgen hat eine Insolvenz?

Welche Insolvenzgründe gibt es?

Die Insolvenzordnung nennt zwei Hauptgründe für ein Insolvenzverfahren:

  • Zahlungsunfähigkeit: Wenn ein Schuldner dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Zahlungen zu leisten. Dies ist dann der Fall, wenn mindestens 90 % der Rechnungen nicht mehr beglichen werden können.
  • Überschuldung: Wenn die Verbindlichkeiten das Vermögen übersteigen und keine Aussicht auf eine wirtschaftliche Erholung besteht. Dies betrifft vor allem Unternehmen, aber auch Privatpersonen können sich in einer solchen Situation befinden.

Insolvenzgrund – Folgen einer Insolvenz

Ein Insolvenzverfahren kann dazu führen, dass Gläubiger ihre Forderungen nicht vollständig zurückerhalten. Dennoch ist es oft der beste Weg, um finanzielle Probleme langfristig zu lösen. Für Privatpersonen gibt es die Möglichkeit der Restschuldbefreiung, während Unternehmen durch einen Insolvenzplan saniert werden können. Eine Insolvenz bedeutet nicht zwangsläufig das Ende – mit der richtigen Strategie kann sie sogar eine neue Chance sein.

Lassen Sie sich beraten

Eine rechtzeitige Beratung hilft, mögliche Alternativen zu prüfen. Wer frühzeitig handelt, kann oft eine Privatinsolvenz oder Firmeninsolvenz vermeiden. Lassen Sie sich von unserer Kanzlei unterstützen und finden Sie den besten Weg aus Ihrer finanziellen Krise.

 

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Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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