Was ist Insolvenzverschleppung?
Insolvenzverschleppung tritt auf, wenn ein Geschäftsführer trotz bekannter Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Unternehmens keinen rechtzeitigen Insolvenzantrag stellt. Das deutsche Insolvenzrecht verlangt, dass ein solcher Antrag spätestens innerhalb von drei Wochen nach Bekanntwerden der Zahlungsunfähigkeit eingereicht wird. Andernfalls drohen strafrechtliche Konsequenzen und Schadensersatzforderungen.
Strafrechtliche und finanzielle Folgen
Insolvenzverschleppung ist in Deutschland eine Straftat, die vor allem Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften wie GmbHs betrifft. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert:
- Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.
- Persönliche Haftung für finanzielle Schäden, die Gläubigern entstehen.
- Eventuelle zivilrechtliche Verfahren durch geschädigte Parteien.
Wie kann Insolvenzverschleppung vermieden werden?
Die rechtzeitige Einleitung eines Insolvenzverfahrens ist der erste Schritt zur Vermeidung von Straf- und Haftungsrisiken. Folgende Maßnahmen können helfen:
- Frühzeitige Buchhaltungsprüfungen: Regelmäßige Überwachung der Liquidität und Vermögenslage.
- Rechtliche Beratung: Konsultieren Sie rechtzeitig einen spezialisierten Anwalt oder Schuldnerberater.
- Vorbereitung auf die Insolvenz: Erstellen Sie einen Insolvenzplan oder prüfen Sie Sanierungsmöglichkeiten wie Schuldenvergleiche mit Gläubigern.
Hilfe bei drohender Insolvenz
Bei Anzeichen von finanziellen Schwierigkeiten ist es wichtig, rechtzeitig zu handeln. Die Kanzlei und Schuldnerberatung Brandt bietet Ihnen umfassende Unterstützung, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken zu minimieren. Unser Team hilft Ihnen dabei, die richtige Vorgehensweise zu finden und potenzielle Insolvenzverschleppung zu verhindern.
Haben Sie Fragen? Unsere kompetenten Ansprechpartner stehen Ihnen gerne unter 03 82 03 / 74 50 20 zur Verfügung.