Ist ein Geschäftskonto pfändbar?
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Ist ein Geschäftskonto pfändbar? Ja, ein Geschäftskonto kann ebenso wie ein privates Konto gepfändet werden. Für Selbstständige und Unternehmer kann eine solche Pfändung existenzbedrohend sein, da das gesamte Guthaben eingefroren wird und laufende Zahlungen nicht mehr möglich sind.
Ist ein Geschäftskonto pfändbar ? Das Wichtigste – kurz & knapp
- Pfändbarkeit: Geschäftskonten können bei Vorliegen eines rechtskräftigen Vollstreckungstitels gepfändet werden.
- Betroffene: Sowohl private als auch geschäftliche Gläubiger können eine Pfändung veranlassen, sofern sie Kenntnis vom Konto haben.
- Pfändungsschutz: Natürliche Personen wie Freiberufler und Einzelunternehmer können ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten, um einen Grundfreibetrag vor Pfändungen zu schützen.
Ist ein Geschäftskonto pfändbar ? Wer kann eine Pfändung veranlassen?
Jeder Gläubiger mit einem rechtskräftigen Vollstreckungstitel kann die Pfändung eines Geschäftskontos beantragen. Dies umfasst Lieferanten, Dienstleister, Krankenkassen oder das Finanzamt. Auch private Gläubiger können, sofern sie Kenntnis vom Geschäftskonto haben, dessen Pfändung erwirken. Besonders gefährdet sind Freiberufler und Einzelunternehmer, da ihre Geschäftskonten oft auf ihren persönlichen Namen laufen.
Ablauf einer Geschäftskonto-Pfändung
Eine Kontopfändung erfolgt nicht ohne vorherige Ankündigung. In der Regel gehen der Pfändung mehrere Mahnungen voraus. Bleiben diese erfolglos, kann der Gläubiger einen Vollstreckungstitel erwirken und einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim zuständigen Gericht beantragen. Nach Zustellung dieses Beschlusses an die Bank wird das Konto gesperrt, und vorhandenes Guthaben sowie zukünftige Eingänge können zur Begleichung der Forderungen verwendet werden.
Handlungsmöglichkeiten bei Pfändung des Geschäftskontos
Bei einer drohenden oder bereits erfolgten Pfändung des Geschäftskontos sollten Betroffene umgehend handeln:
- Einrichtung eines P-Kontos: Natürliche Personen können ihr bestehendes Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Dieses schützt einen monatlichen Grundfreibetrag von 1.500 Euro vor Pfändungen. Für Unterhaltspflichten oder besondere finanzielle Belastungen kann dieser Freibetrag erhöht werden.
- Beantragung einer Freigabe: Beim zuständigen Vollstreckungsgericht kann die Freigabe bestimmter Beträge beantragt werden, insbesondere wenn diese für die Fortführung des Geschäftsbetriebs unerlässlich sind.
- Professionelle Beratung: Es ist ratsam, frühzeitig rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt steht Ihnen hierbei mit fachkundiger Unterstützung zur Seite.
Bitte beachten Sie, dass juristische Personen wie GmbHs oder UGs keinen Anspruch auf ein P-Konto haben. Für sie gelten andere Regelungen, und es empfiehlt sich, individuelle Beratung einzuholen.
Eine rechtzeitige Reaktion und die Inanspruchnahme professioneller Hilfe können dazu beitragen, die negativen Auswirkungen einer Kontopfändung zu minimieren und den Fortbestand Ihres Unternehmens zu sichern.
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