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Ist es möglich, die eigenen Schulden auf eine andere Person zu übertragen?

Ist es möglich, die eigenen Schulden auf eine andere Person zu übertragen? – Viele Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten fragen sich früher oder später, ob sie ihre Schulden nicht einfach an eine andere Person – etwa den Ehepartner oder ein Familienmitglied – übertragen können. Die Hoffnung dahinter ist nachvollziehbar: eine Entlastung der eigenen finanziellen Situation, ohne sich weiter mit Gläubigern auseinandersetzen zu müssen. Doch wie realistisch ist dieses Vorhaben aus rechtlicher Sicht?

Zunächst gilt: Schulden sind in Deutschland grundsätzlich nicht übertragbar. Wer einen Kreditvertrag, eine Rechnung oder sonstige Verbindlichkeiten unterzeichnet hat, bleibt auch rechtlich dafür verantwortlich. Eine automatische oder einseitige Übertragung auf Dritte ist ausgeschlossen. Jeder Vertragspartner hat sich bewusst für eine bestimmte Person als Schuldner entschieden – ohne deren Zustimmung kann also keine andere Person an ihre Stelle treten.

Eine Ausnahme bildet lediglich die sogenannte Schuldübernahme, die aber nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Gläubigers erfolgen kann. In diesem Fall erklärt sich eine dritte Person bereit, die bestehenden Verbindlichkeiten zu übernehmen – der Gläubiger muss jedoch zustimmen, da er durch die neue Person kein höheres Risiko eingehen will. Diese Zustimmung ist in der Praxis jedoch selten, da Gläubiger in der Regel an ihrer ursprünglichen Forderung gegenüber dem Erstschuldner festhalten.

Ein häufiger Irrglaube ist zudem, dass Ehepartner automatisch für die Schulden des anderen haften – dem ist nicht so. Nur wenn beide gemeinsam einen Vertrag unterzeichnet haben (z. B. bei einem gemeinsamen Kredit), haften sie auch gemeinsam. Eine Ehe allein führt nicht zu einer gegenseitigen Haftung für Schulden.

Statt zu versuchen, Schulden auf Dritte zu übertragen, ist es oft sinnvoller, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Schuldnerberatung Brandt bietet individuelle und rechtssichere Lösungen, wie z. B. Schuldenregulierung, Vergleichsverhandlungen oder auch die Insolvenzplanverfahren – eine effektive Möglichkeit, Schulden kontrolliert abzubauen.

Fazit: Schulden lassen sich rechtlich gesehen nicht einfach auf andere Personen übertragen. Wer finanzielle Probleme hat, sollte rechtzeitig handeln und sich fachkundig beraten lassen. Eine gute Schuldnerberatung zeigt realistische Wege aus der Schuldenfalle – ganz ohne riskante Umwege.


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