Ist Pflegegeld pfändbar – Pflegebedürftige, die sich für die häusliche Pflege durch Angehörige oder nahestehende Personen entscheiden, erhalten von der Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld. Doch was passiert, wenn Schulden ins Spiel kommen? Kann dieses Pflegegeld gepfändet werden? In diesem Beitrag beleuchten wir die rechtlichen Hintergründe und geben praktische Tipps, wie Sie Ihr Pflegegeld vor Pfändungen schützen können.
Was ist Pflegegeld und wer hat Anspruch darauf?
Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige, die in ihrem häuslichen Umfeld von nicht professionellen Pflegepersonen betreut werden. Seit dem 1. Januar 2024 gelten folgende monatliche Beträge:
- Pflegegrad 2: 332 Euro
- Pflegegrad 3: 572 Euro
- Pflegegrad 4: 764 Euro
- Pflegegrad 5: 946 Euro
Diese Beträge dienen als Anerkennung für die geleistete Pflege und sollen die Autonomie des Pflegebedürftigen stärken.
Ist Pflegegeld pfändbar?
Grundsätzlich gilt: Pflegegeld zählt zu den Sozialleistungen, die zum Ausgleich eines körper- oder gesundheitsbedingten Mehrbedarfs bestimmt sind und ist daher unpfändbar. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 20. Oktober 2022 (Az. IX ZB 12/22) bestätigt, dass Pflegegeld auch dann unpfändbar bleibt, wenn es an pflegende Angehörige weitergeleitet wird, selbst wenn diese verschuldet sind. Eine Pfändung würde dem gesetzlichen Zweck des Pflegegeldes widersprechen, da es sich nicht um ein Entgelt für bestimmte Leistungen, sondern um eine materielle Anerkennung handelt.
Wie schützt man Pflegegeld vor Pfändung?
Obwohl Pflegegeld unpfändbar ist, wird es nicht automatisch vor einer Kontopfändung geschützt. Um sicherzustellen, dass das Pflegegeld nicht gepfändet wird, sollten Betroffene ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten. Dieses Konto schützt einen bestimmten Grundfreibetrag vor Pfändungen. Sollte der Grundfreibetrag nicht ausreichen, kann er durch eine P-Konto-Bescheinigung erhöht werden, um das Pflegegeld vollständig zu schützen.
Ist Pflegegeld pfändbar: – Praktischer Tipp:
Richten Sie frühzeitig ein P-Konto ein und lassen Sie den Freibetrag entsprechend anpassen, um sicherzustellen, dass Ihr Pflegegeld vor Pfändungen geschützt ist.
Fazit
Pflegegeld ist eine wichtige Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Es dient der Anerkennung und Unterstützung häuslicher Pflege und ist daher vor Pfändungen geschützt. Dennoch sollten Betroffene proaktiv Maßnahmen ergreifen, wie die Einrichtung eines P-Kontos, um sicherzustellen, dass das Pflegegeld im Falle von Schulden unangetastet bleibt. Näheres zum Pfändungsschutzkonto finden Sie auf unserer Seite www.p-kontobescheinigung.de .
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