Viele verschuldete Eltern stellen sich die berechtigte Frage: Ist Kindergeld pfändbar? Gerade bei laufenden Lohn- oder Kontopfändungen sorgt diese Unsicherheit für großen Druck. Die gute Nachricht vorweg: Kindergeld dient ausschließlich dem Kindeswohl und steht grundsätzlich unter besonderem Pfändungsschutz. Doch wie sieht die rechtliche Lage im Detail aus? Und was sollten Schuldner unbedingt beachten?
Kindergeld pfändbar? – Grundsätzliches zum Pfändungsschutz des Kindergeldes
Nach § 76 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) ist das Kindergeld eine staatliche Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts von Kindern. Es wird an die Eltern oder Erziehungsberechtigten ausgezahlt, steht jedoch faktisch dem Kind zu. Deshalb gilt: Kindergeld darf grundsätzlich nicht gepfändet werden, solange es erkennbar für das Kind verwendet wird.
Ausnahmefälle: Wann das Kindergeld doch gepfändet werden kann
Trotz des grundsätzlichen Pfändungsschutzes gibt es Ausnahmen. Etwa dann, wenn das Kindergeld auf einem Girokonto eingeht, das nicht als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt wird. In diesem Fall kann es passieren, dass das Geld zunächst blockiert wird – auch wenn die Pfändung eigentlich unzulässig ist. Um das zu verhindern, sollten Betroffene ihr Konto rechtzeitig in ein P-Konto umwandeln lassen und sich eine P-Konto-Bescheinigung ausstellen lassen.
P-Konto schützt das Kindergeld effektiv
Ein P-Konto schützt Guthaben bis zu einem bestimmten Freibetrag vor dem Zugriff der Gläubiger. Kindergeld kann zusätzlich zum Grundfreibetrag geschützt werden, wenn es korrekt nachgewiesen wird. Hierfür ist eine entsprechende Bescheinigung notwendig, die wir Ihnen unkompliziert ausstellen können. Nutzen Sie dafür unser Partnerportal: www.p-kontobescheinigung.de
Kindergeld pfändbar? – Was tun bei unrechtmäßiger Pfändung?
Sollte das Kindergeld trotz allem gepfändet worden sein, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Freigabe beim Vollstreckungsgericht zu stellen. Lassen Sie sich hierbei unbedingt anwaltlich unterstützen – wir helfen Ihnen sofort weiter!
Kontaktieren Sie uns jetzt – wir schützen Ihr Kindergeld!
📞 Telefon: 03 82 03 / 74 50 20
Rechtsanwaltskanzlei & Schuldnerberatung Brandt – Ihre starke Hilfe bei Pfändung und Schulden.