Konto gepfändet – Eine Kontopfändung kann für Betroffene existenzbedrohend sein. Plötzlich sind Gehalt, Sozialleistungen oder andere Einnahmen nicht mehr zugänglich, und wichtige Zahlungen können nicht mehr geleistet werden. Doch es gibt Wege, wie Sie Ihren finanziellen Handlungsspielraum zurückgewinnen können. Der wichtigste Schritt: die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto).
Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt erklärt Ihnen, wie Sie bei einer Kontopfändung vorgehen, was ein P-Konto ist und wie Sie mit einer Bescheinigung Ihren Pfändungsschutz erhöhen können.
Was bedeutet eine Kontopfändung?
Ein Gläubiger veranlasst eine Kontofpändung, wenn offene Forderungen bestehen. Das Konto des Schuldners wird gesperrt, und Guthaben, das den gesetzlichen Freibetrag übersteigt, überweisst die Bank an den Gläubiger. Dies kann dazu führen, dass der Schuldner keinen Zugriff mehr auf existenzsichernde Mittel wie Miete, Strom oder Lebensmittel hat.
Die Kontopfändung erfolgt in der Regel in folgenden Schritten:
- Der Gläubiger erwirkt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
- Das Gericht ordnet die Pfändung an und informiert die Bank des Schuldners.
- Die Bank sperrt das Konto und überweist pfändbares Guthaben an den Gläubiger.
Konto gepfändet? – Die Lösung: Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Ein Pfändungsschutzkonto ist ein spezielles Konto, das jedem Verbraucher zusteht. Es ermöglicht den Zugriff auf einen festgelegten monatlichen Freibetrag, selbst wenn eine Kontopfändung besteht.
Vorteile eines P-Kontos:
- Sicherung des Existenzminimums: Der Freibetrag bleibt unangetastet.
- Einfacher Schutz: Das bestehende Girokonto kann unkompliziert in ein P-Konto umgewandelt werden.
- Erhöhung des Freibetrags: Mit einer P-Kontobescheinigung können Freibeträge für Unterhaltsverpflichtungen oder Sozialleistungen erweitert werden.
So richten Sie ein P-Konto ein
- Antrag bei Ihrer Bank stellen:
Jede Bank ist gesetzlich verpflichtet, Ihr Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. - Freibeträge sichern:
Der Grundfreibetrag liegt derzeit bei 1.500 € pro Monat (Stand 2024). - Bescheinigung für höhere Freibeträge einreichen:
Wenn Sie Unterhaltspflichten haben oder Sozialleistungen erhalten, kann Ihr Freibetrag erhöht werden.
Die P-Kontobescheinigung – Warum sie so wichtig ist
Um Freibeträge oberhalb des Grundfreibetrags geltend zu machen, benötigen Sie eine sogenannte P-Kontobescheinigung. Diese Bescheinigung erhalten Sie von einer Schuldnerberatung, einem Anwalt oder bestimmten Behörden.
Mit der Bescheinigung können Sie:
- Freibeträge für Ehepartner, Kinder oder andere Unterhaltsberechtigte geltend machen.
- Sozialleistungen wie Kindergeld oder Wohngeld vor Pfändung schützen.
- Spezielle Ausgaben wie Pflegekosten berücksichtigen lassen.
Auf der Website www.p-kontobescheinigung.de können Sie schnell und unkompliziert eine P-Kontobescheinigung beantragen und weitere Informationen zum Pfändungsschutzkonto erhalten.
Was tun, wenn das Konto bereits gepfändet ist?
- Handeln Sie sofort:
Beantragen Sie die Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto. - Informieren Sie sich über Freibeträge:
Nutzen Sie die Möglichkeit, durch eine P-Kontobescheinigung Ihren Schutz zu erweitern. - Lassen Sie sich beraten:
Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt hilft Ihnen dabei, alle notwendigen Schritte einzuleiten und Ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Warum die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt?
Mit langjähriger Erfahrung und fundiertem Fachwissen unterstützt die Schuldnerberatung Brandt Sie kompetent bei allen Fragen rund um Kontopfändungen und Pfändungsschutz.
Unsere Leistungen umfassen:
- Beratung bei Kontopfändungen: Wir zeigen Ihnen Ihre Optionen auf und helfen bei der Umwandlung Ihres Kontos.
- Beantragung der P-Kontobescheinigung: Wir unterstützen Sie bei der Dokumentation und Ausstellung der Bescheinigung.
- Rechtsbeistand: Sollten Unklarheiten mit Gläubigern oder Banken bestehen, vertreten wir Ihre Interessen.
Weitere Informationen auf www.p-kontobescheinigung.de
Unsere Partner-Website www.p-kontobescheinigung.de ist Ihre erste Anlaufstelle, um alles über das Pfändungsschutzkonto zu erfahren. Dort finden Sie praktische Ratgeber, Vorlagen und können Ihre P-Kontobescheinigung bequem online beantragen.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns!
Bei einer Kontopfändung ist schnelle Hilfe gefragt. Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt steht Ihnen zur Seite. Senden Sie uns über unsere Pfändungsschutzseite die notwendigen Daten zu – wir helfen Ihnen, Ihre finanzielle Handlungsfähigkeit zurückzugewinnen und Ihre Existenz zu sichern!
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