Die Privatinsolvenz bietet überschuldeten Personen die Möglichkeit, sich von ihren Schulden zu befreien. Doch viele stellen sich die Frage: Privatinsolvenz beantragen – Ist das kostenlos?
Privatinsolvenz beantragen – Was kostet das?
Grundsätzlich ist das Verfahren zur Privatinsolvenz nicht völlig kostenlos. Es fallen Gerichts- und Verfahrenskosten an, die je nach Umfang des Verfahrens variieren können. Diese Kosten umfassen unter anderem die Vergütung des Insolvenzverwalters und der Gerichtsgebühren. Für Menschen, die finanziell stark eingeschränkt sind, gibt es jedoch die Möglichkeit, diese Kosten in Raten zu zahlen oder eine Stundung zu beantragen. Dies bedeutet, dass die Kosten erst nach Abschluss des Verfahrens gezahlt werden müssen.
Kostenlose Beratung bei der Schuldnerberatung Brandt
Während das eigentliche Insolvenzverfahren Kosten verursacht, können Sie bei der Schuldnerberatung Brandt eine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen. Hier erhalten Sie eine ausführliche Analyse Ihrer finanziellen Situation sowie eine erste Einschätzung, ob eine Privatinsolvenz für Sie der richtige Weg ist.
Der Weg zur Privatinsolvenz: Schritt für Schritt
- Schuldnerberatung aufsuchen: Bevor Sie die Privatinsolvenz beantragen können, ist es gesetzlich vorgeschrieben, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu versuchen. Die Schuldnerberatung Brandt unterstützt Sie dabei, Ihre Schulden zu ordnen und Verhandlungen zu führen.
- Insolvenzantrag stellen: Sollte eine Einigung scheitern, helfen wir Ihnen, den Insolvenzantrag vorzubereiten und die notwendigen Unterlagen beim zuständigen Insolvenzgericht einzureichen.
- Restschuldbefreiung: Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens erhalten Sie die Restschuldbefreiung, was bedeutet, dass Sie schuldenfrei sind.
Privatinsolvenz beantragen – Kompetente Unterstützung bei allen Fragen
Sollten Sie weitere Fragen zum Thema „Privatinsolvenz beantragen – ist das kostenlos?“ haben, stehen wir Ihnen bei der Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt gerne zur Verfügung. Sie können uns unter der Telefonnummer 038203-7450-20 erreichen, um direkt mit einem unserer kompetenten Ansprechpartner zu sprechen. Bei Fragen zur Kontopfändung schauen Sie bitte auf unserer Seite zum Pfändungsschutzkonto vorbei.
Alternativ können Sie Ihre Kontaktdaten über unser Kontaktformular senden – wir rufen Sie gerne zu einem unverbindlichen Informationsgespräch zurück.
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