Mahngebühren: Was ist erlaubt und wann sind sie unzulässig?

Viele Verbraucher erhalten Mahnschreiben mit teils hohen Mahngebühren, wenn sie eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlen. Doch nicht alle dieser Gebühren sind rechtens. Schuldner sollten wissen, welche Kosten zulässig sind und wann sie sich gegen unrechtmäßige Forderungen wehren können.

Sind Mahngebühren überhaupt erlaubt?

Ja, grundsätzlich darf ein Gläubiger Gebühren verlangen, wenn eine Rechnung nicht pünktlich beglichen wurde. Allerdings müssen diese Gebühren in einem angemessenen Rahmen bleiben. Laut Rechtsprechung dürfen Mahnkosten nur den tatsächlichen Aufwand des Gläubigers widerspiegeln.

Wie hoch dürfen Mahngebühren sein?

Eine pauschale Mahngebühr von mehr als 2,50 Euro pro Mahnung wird von vielen Gerichten als zu hoch angesehen. Unternehmen, die Mahnkosten von 5 Euro oder mehr verlangen, müssen nachweisen, dass ihnen tatsächlich ein so hoher Schaden entstanden ist. Andernfalls können Verbraucher die Zahlung verweigern.

Wann sind Mahngebühren unzulässig?

  • Fehlende oder unwirksame Vertragsgrundlage: Mahngebühren dürfen nicht beliebig erhoben werden. Fehlt eine Vereinbarung oder eine nachvollziehbare Berechnungsgrundlage, sind sie nicht durchsetzbar.
  • Erste Mahnung ohne Gebühr: Die erste Mahnung sollte grundsätzlich gebührenfrei sein. Eine direkte Zahlungsaufforderung mit hohen Mahnkosten ist oft nicht zulässig.
  • Automatisierte Mahnsysteme: Einige Unternehmen nutzen vollautomatische Mahnsysteme, die kaum Kosten verursachen. Hier sind hohe Mahngebühren nicht gerechtfertigt.
  • Verzugszinsen statt Mahngebühren: Gläubiger dürfen Verzugszinsen geltend machen. Diese liegen für Verbraucher bei 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

Wie sollten Schuldner reagieren?

Erhalten Sie eine Mahnung mit ungewöhnlich hohen Gebühren, sollten Sie diese prüfen und gegebenenfalls widersprechen. Wichtig ist, berechtigte Forderungen nicht zu ignorieren, um weitere Kosten zu vermeiden.

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