Viele Menschen geraten unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten. Wenn der eigene Ehepartner von Schulden betroffen ist, stellt sich oft die Frage: Wie kann ich helfen? Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass Ehepartner grundsätzlich nicht für die Schulden des anderen haften. Jeder ist für seine eigenen finanziellen Verpflichtungen verantwortlich. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen eine Mithaftung bestehen kann.
Keine automatische Haftung für Ehepartner
In Deutschland gilt das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit in finanziellen Angelegenheiten. Das bedeutet: Hat Ihr Ehepartner Schulden, werden diese nicht automatisch zu Ihren eigenen Verbindlichkeiten. Auch nach der Heirat bleibt das Vermögen der Eheleute getrennt, sofern kein Ehevertrag mit einer anderen Regelung geschlossen wurde.
Eine Mithaftung kann jedoch in bestimmten Fällen bestehen, beispielsweise:
- Mietrückstände bei der gemeinsamen Ehewohnung: Haben beide Ehepartner den Mietvertrag unterschrieben, haften sie gemeinsam für offene Mietzahlungen.
- Gemeinsame Kredite oder Bürgschaften: Falls Sie zusammen einen Kredit aufgenommen oder für den Ehepartner gebürgt haben, können Sie ebenfalls zur Zahlung herangezogen werden.
- Steuerschulden bei gemeinsamer Veranlagung: Falls Sie zusammen eine Steuererklärung abgeben, haften Sie unter Umständen für Steuerschulden.
Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?
Auch wenn Sie nicht direkt für die Schulden Ihres Ehepartners haften, können Sie ihn aktiv unterstützen:
- Einnahmen und Ausgaben prüfen: Ein Haushaltsplan kann helfen, finanzielle Engpässe frühzeitig zu erkennen.
- Pfändungsrechner nutzen: Prüfen Sie mithilfe unseres Pfändungsrechners, wie viel Einkommen pfändbar ist und welche Maßnahmen sinnvoll sind.
- P-Konto einrichten: Falls eine Kontopfändung droht, sollte Ihr Ehepartner ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten. Eine Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrags erhalten Sie unkompliziert unter www.p-kontobescheinigung.de.
- Schuldnerberatung in Anspruch nehmen: Eine professionelle Schuldnerberatung, wie sie unsere Kanzlei bietet, kann Wege zur Entschuldung aufzeigen.
Rechtzeitig handeln!
Je früher Sie aktiv werden, desto besser lassen sich Schuldenprobleme in den Griff bekommen. Unser Team von Schuldnerberatung Brandt steht Ihnen und Ihrem Ehepartner mit kompetenter Beratung zur Seite. Kontaktieren Sie uns unter 03 82 03 / 74 50 20, um eine individuelle Lösung zu finden.
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