Mietschulden – Was tun? Tipps von Ihrer Schuldnerberatung Brandt

Mietschulden können schnell zur existenziellen Bedrohung werden. Wer die Miete nicht mehr zahlen kann, riskiert eine Kündigung und im schlimmsten Fall eine Zwangsräumung. Doch es gibt Lösungen, um das zu verhindern. Als erfahrene Schuldnerberatung stehen wir Ihnen bei Mietrückständen zur Seite und zeigen Ihnen Wege, aus der Schuldenfalle herauszukommen.

Erste Schritte bei Mietrückständen

Wenn Sie Mietschulden haben, ist schnelles Handeln gefragt. Warten Sie nicht, bis eine Kündigung ins Haus flattert, sondern ergreifen Sie sofort folgende Maßnahmen:

  1. Den Vermieter kontaktieren: Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vermieter und erklären Sie Ihre Situation. Viele Vermieter sind bereit, eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
  2. Einnahmen und Ausgaben prüfen: Erstellen Sie eine Übersicht über Ihre finanzielle Lage. Gibt es Möglichkeiten, Kosten zu reduzieren oder zusätzliche Einnahmen zu generieren?
  3. Sozialleistungen prüfen: Haben Sie Anspruch auf Wohngeld oder andere staatliche Unterstützungen? Ein Antrag kann helfen, Mietrückstände zu vermeiden oder zu reduzieren.
  4. Beratung in Anspruch nehmen: Unsere Schuldnerberatung unterstützt Sie mit individuellen Lösungen und hilft Ihnen, einen Plan zur Schuldenbewältigung zu erstellen.

Kündigung und Zwangsräumung verhindern

Wenn Ihr Vermieter bereits eine Kündigung ausgesprochen hat, ist Eile geboten. Eine außerordentliche fristlose Kündigung kann durch eine vollständige Zahlung der Mietschulden innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Räumungsklage unwirksam werden (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). In vielen Fällen lohnt es sich, mit dem Vermieter über eine Stundung oder einen Vergleich zu verhandeln. Unsere Experten helfen Ihnen dabei.

Unterstützung durch Schuldnerberatung Brandt

Wir analysieren Ihre finanzielle Situation und erarbeiten mit Ihnen eine tragfähige Lösung. Ob Umschuldung, Ratenzahlung oder Unterstützung bei Behördenanträgen – wir stehen Ihnen zur Seite. Vermeiden Sie Obdachlosigkeit und lassen Sie sich frühzeitig beraten.

Bei Fragen zur Kontopfändungen besuchen Sie gerne unsere Seite www.p-kontobescheinigung.de Dort können Sie eine Pfändungsschutzkontobescheinigung anfordern.

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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