Eine Scheidung beendet die Ehe, aber oft nicht die finanziellen Verpflichtungen zwischen den ehemaligen Ehepartnern. Der nachehelicher Unterhalt spielt dabei eine zentrale Rolle und kann unter bestimmten Voraussetzungen eingefordert werden. Doch wann besteht ein Anspruch auf Unterhalt, wie wird er berechnet und wie lange muss er gezahlt werden? In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen rund um den nachehelichen Unterhalt.
Wann besteht ein Anspruch auf nachehelicher Unterhalt?
Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht nicht automatisch nach jeder Scheidung. Das Prinzip der Eigenverantwortung steht im Vordergrund, sodass jeder Ehegatte nach der Scheidung für seinen eigenen Lebensunterhalt sorgen muss. Dennoch gibt es Ausnahmen, die einen Unterhaltsanspruch begründen können:
- Betreuungsunterhalt: Wenn ein Ehegatte nach der Scheidung ein gemeinsames Kind betreut, kann er Unterhalt verlangen.
- Aufstockungsunterhalt: Wenn ein Ehepartner nach der Scheidung finanziell deutlich schlechter dasteht als der andere, kann ein Ausgleich gewährt werden.
- Alters- oder Krankheitsunterhalt: Wenn ein geschiedener Ehegatte aufgrund von Alter oder Krankheit nicht mehr arbeiten kann, besteht ein Unterhaltsanspruch.
- Ausbildungs- oder Weiterbildungsunterhalt: Falls eine Ausbildung oder Weiterbildung notwendig ist, um finanziell auf eigenen Beinen zu stehen.
Wie wird der nacheheliche Unterhalt berechnet?
Die Berechnung des Unterhalts richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Ehegatten und dem Bedarf des berechtigten Ehegatten. Hierbei spielt das Einkommen während der Ehe eine zentrale Rolle. In der Regel wird der Unterhalt anhand einer Quotenregelung ermittelt, wobei 3/7 oder 45 % der Differenz zwischen den bereinigten Nettoeinkommen angesetzt werden.
Wie lange muss nachehelicher Unterhalt gezahlt werden?
Die Dauer der Unterhaltszahlung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich soll der Unterhalt nur so lange gewährt werden, bis der berechtigte Ehegatte selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann. Bei Krankheit, hohem Alter oder langer Ehedauer kann jedoch eine unbefristete Zahlung in Betracht kommen.
Fazit
Der nacheheliche Unterhalt ist ein komplexes Rechtsgebiet, das von verschiedenen Faktoren abhängt. Wenn Sie eine Scheidung durchlaufen oder Unterhaltsfragen klären möchten, lassen Sie sich von einem erfahrenen Scheidungsanwalt beraten. Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt steht Ihnen mit kompetenter Unterstützung zur Seite.
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