Online-Scheidung: Warum ein Gerichtstermin trotzdem notwendig ist – Viele Ehepaare entscheiden sich für eine Online-Scheidung. Sie glauben, dass das gesamte Verfahren digital und ohne persönliches Erscheinen vor Gericht abgewickelt werden kann. Doch das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Auch bei einer Online-Scheidung ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass beide Ehepartner in einem Scheidungstermin persönlich vom Richter angehört werden. In diesem Artikel erklären wir, warum dieser Termin notwendig ist und welche Möglichkeiten es gibt, falls Sie weit entfernt vom zuständigen Gericht wohnen.
Online-Scheidung: Warum ein Gerichtstermin trotzdem notwendig ist – Warum ist eine persönliche Anhörung notwendig?
Das deutsche Familienrecht sieht vor, dass eine Ehe nicht einfach per Mausklick beendet werden kann. Der Richter muss sich im Scheidungstermin einen persönlichen Eindruck von den Eheleuten verschaffen. Er muss prüfen, ob die Voraussetzungen für die Scheidung erfüllt sind. Dazu gehört insbesondere:
- Die Bestätigung, dass die Trennung seit mindestens einem Jahr besteht (bei einvernehmlicher Scheidung).
- Die Klärung von Fragen zu Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung.
- Die Prüfung, ob beide Ehepartner die Scheidung tatsächlich wollen.
Was tun, wenn das Gericht weit entfernt ist?
In vielen Fällen befindet sich das zuständige Familiengericht am Wohnort eines der beiden Ehepartner. Wenn einer der Ehegatten jedoch weit entfernt wohnt, kann ein Antrag auf Anhörung vor dem Familiengericht am eigenen Wohnort gestellt werden. Dies wird als „Vernehmung im Wege der Rechtshilfe“ bezeichnet.
Tipp: Falls Sie diesen Weg in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie den Antrag frühzeitig stellen und sich von einem Anwalt unterstützen lassen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Fazit: Online-Scheidung heißt nicht rein digitale Scheidung
Auch wenn die Kommunikation mit dem Anwalt und die Einreichung der Unterlagen online erfolgen kann, bleibt der Gang zum Gericht für den Scheidungstermin unvermeidbar. Mit einer guten Vorbereitung und gegebenenfalls einem Antrag auf eine Anhörung vor dem eigenen Wohnsitzgericht kann der Prozess jedoch erleichtert werden.
Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Scheidung? Kontaktieren Sie die Kanzlei Brandt für eine individuelle Beratung!
Senden Sie uns gerne eine Anfrage zu: