P-Konto Freibetrag: Aktuelle Tabelle und wichtige Informationen

P-Konto Freibetrag: Aktuelle Tabelle und wichtige Informationen – Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist für viele Menschen in finanziellen Schwierigkeiten ein unverzichtbares Instrument, um ihre Existenz zu sichern. Es schützt einen bestimmten Teil des Einkommens vor Pfändungen und sorgt dafür, dass die Betroffenen weiterhin über ein Mindestmaß an finanziellen Mitteln verfügen können. Doch wie hoch ist der Freibetrag auf einem P-Konto? Und welche Schritte sind notwendig, um diesen Schutz optimal zu nutzen? Die Schuldnerberatung Brandt klärt auf und zeigt Ihnen, wie Sie Ihren Freibetrag effektiv sichern.


Grundlagen des P-Kontos und der Freibeträge

Das P-Konto wandelt ein gewöhnliches Girokonto in ein pfändungssicheres Konto um. Der Gesetzgeber hat dafür gesorgt, dass Schuldner einen festen Grundfreibetrag auf ihrem Konto behalten dürfen, selbst wenn eine Kontopfändung vorliegt.

P-Konto Freibetrag: Aktuelle Tabelle und wichtige Informationen – Aktueller Grundfreibetrag

Zum 1. Juli 2023 wurde der monatliche Grundfreibetrag auf 1.410,00 Euro angehoben. Zum 1. Juli 2024 wurde der Grundfreibetrag auf 1.500,00 EURO angehoben. Dieser Betrag steht jedem Schuldner automatisch zur Verfügung, ohne dass zusätzliche Nachweise erforderlich sind.

Erhöhung des Freibetrags

Zusätzliche Freibeträge können geltend gemacht werden, wenn der Schuldner:

  • Unterhaltspflichten hat (z. B. für Kinder oder Ehepartner).
  • Leistungen wie Kindergeld oder Sozialleistungen erhält.
  • Pflegegeld oder andere unpfändbare Einkünfte bezieht.

Um diese zusätzlichen Freibeträge zu beantragen, ist eine sogenannte Pfändungsschutzkontobescheinigung erforderlich. Diese Bescheinigung kann direkt bei der Schuldnerberatung Brandt oder auf der spezialisierten Website www.p-kontobescheinigung.de angefordert werden.


Freibeträge im Detail: Übersicht und Tabelle

Die Freibeträge werden nach der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen gestaffelt. Für eine genaue Übersicht können Sie die aktuelle Freibetragstabelle auf www.p-kontobescheinigung.de/formular herunterladen. Dort finden Sie alle relevanten Informationen und können sicherstellen, dass Sie Ihren Anspruch vollständig nutzen.

Beispiele für Freibeträge (Stand: 2023):

  • Für eine Person ohne Unterhaltspflichten: 1.410,00 Euro.
  • Für eine Person mit einer Unterhaltspflicht: 1.947,00 Euro.
  • Für eine Person mit zwei Unterhaltspflichten: 2.253,00 Euro.

Beispiele für Freibeträge (Stand: 2024):

  • Für eine Person ohne Unterhaltspflichten: 1.500,00 Euro.
  • Für eine Person mit einer Unterhaltspflicht: 2.061,43 Euro.
  • Für eine Person mit zwei Unterhaltspflichten: 2.371,24 Euro.

Diese Beträge werden regelmäßig angepasst, sodass es wichtig ist, die aktuellen Werte im Blick zu behalten. Die Anpassung erfolgt jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres.


Wie erhalte ich eine Pfändungsschutzkontobescheinigung?

Um zusätzliche Freibeträge geltend zu machen, benötigen Sie eine Pfändungsschutzkontobescheinigung. Diese Bescheinigung kann von verschiedenen Stellen ausgestellt werden, darunter Schuldnerberatungen, Rechtsanwälte oder Sozialleistungsträger.

Einfach und schnell online beantragen:
Auf www.p-kontobescheinigung.de können Sie Ihre Pfändungsschutzkontobescheinigung bequem online beantragen. Die Seite bietet:

  • Detaillierte Informationen rund um das P-Konto.
  • Einfaches Antragsformular für die Bescheinigung.
  • Aktuelle Freibetragstabellen zum Download.


P-Konto Freibetrag: Aktuelle Tabelle und wichtige Informationen – Wie hilft die Schuldnerberatung Brandt?

Die Schuldnerberatung Brandt unterstützt Sie umfassend bei allen Fragen rund um das P-Konto und den Pfändungsschutz. Unsere Leistungen umfassen:

  1. Beratung und Analyse: Wir prüfen Ihre finanzielle Situation und klären, welche Freibeträge für Sie relevant sind.
  2. Ausstellung der Bescheinigung: Wir stellen Ihnen schnell und unkompliziert die erforderliche Pfändungsschutzkontobescheinigung aus.
  3. Hilfe bei der Kontopfändung: Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung eines P-Kontos und bei der Kommunikation mit Banken oder Gläubigern.
  4. Langfristige Strategien: Gemeinsam entwickeln wir einen Plan, um Ihre finanzielle Situation nachhaltig zu verbessern.


Fazit: Maximieren Sie Ihren Pfändungsschutz mit dem P-Konto

Das Pfändungsschutzkonto ist ein effektives Mittel, um Schuldnern den Zugang zu ihren grundlegenden finanziellen Mitteln zu sichern. Mit der richtigen Beratung und einer aktuellen Pfändungsschutzkontobescheinigung können Sie Ihren Freibetrag optimal nutzen und Ihre finanzielle Existenz sichern.

Weitere Informationen finden Sie auf www.p-kontobescheinigung.de. Dort können Sie nicht nur eine Bescheinigung beantragen, sondern auch weitere hilfreiche Beiträge rund um das Thema P-Konto entdecken.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Die kompetenten Ansprechpartner der Schuldnerberatung Brandt stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter 03 82 03 / 74 50 20.

Ihre kostenlose Schuldenanalyse starten Sie hier:

Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Name und Telefonnummer
Checkboxen

Weitere Themen

Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

Kontakt