Pfändungsrechner der Kanzlei Brandt

Pfändungsfreigrenze: Was bleibt vom Einkommen?

Pfändungsfreigrenze: Was bleibt vom Einkommen? – Nicht alles Einkommen darf gepfändet werden. Die Pfändungsfreigrenze sorgt dafür, dass Schuldner trotz Pfändung ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Doch wie hoch ist diese Grenze und was können Betroffene tun, um ihr Existenzminimum zu sichern?

Was ist die Pfändungsfreigrenze?

Die Pfändungsfreigrenze bestimmt, welcher Betrag des Einkommens vor einer Pfändung geschützt ist. Diese Grenze wird regelmäßig angepasst und hängt von der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen ab. Je mehr Personen vom Einkommen des Schuldners abhängig sind, desto höher ist die Freigrenze.

Wie kann man sein Einkommen schützen?

Um das Existenzminimum zu sichern, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Pfändungsschutzkonto (P-Konto): Mit einem P-Konto bleibt der gesetzlich festgelegte Betrag unangetastet. Eine Bescheinigung können Sie unter www.p-kontobescheinigung.de beantragen.
  • Erhöhung der Freigrenze: Falls besondere Härten bestehen, kann der Schuldner einen Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze stellen.
  • Gütliche Einigung mit Gläubigern: In einigen Fällen lassen sich individuelle Vereinbarungen treffen, um eine vollständige Pfändung zu vermeiden.

Pfändungsfreigrenze: Was bleibt vom Einkommen? – Wichtige Tipps zur Sicherung der Lebensgrundlage

Wer von einer Lohn- oder Kontopfändung betroffen ist, sollte schnell handeln und sich beraten lassen. Besonders wichtig ist es, ein P-Konto einzurichten, um weiterhin über den unpfändbaren Teil des Einkommens verfügen zu können.

Nutzen Sie unser kostenloses Erstberatungsangebot, um sich über Ihre Rechte und Möglichkeiten zu informieren!

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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