Pfändungsschutzkontobescheinigung

Pfändungsschutzkontobescheinigung – Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bietet Ihnen die Möglichkeit, trotz einer Kontopfändung über einen bestimmten Grundfreibetrag zu verfügen. Seit dem 1. Juli 2024 liegt dieser bei 1.500 € pro Monat. Wenn Sie gesetzliche Unterhaltspflichten haben oder bestimmte Sozialleistungen beziehen, können Sie diesen Freibetrag mit einer P-Konto-Bescheinigung erhöhen.

Was ist eine P-Konto-Bescheinigung?

Mit einer P-Konto-Bescheinigung können zusätzliche Beträge über den Grundfreibetrag hinaus vor Pfändungen geschützt werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Erhöhungsbeträge bei gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen
  • Bestimmte Sozialleistungen
  • Kindergeld

Diese Bescheinigung wird beispielsweise von anerkannten Schuldnerberatungsstellen, Rechtsanwälten oder Sozialleistungsträgern ausgestellt.

Wie erhalten Sie eine P-Konto-Bescheinigung?

Unsere Rechtsanwaltskanzlei Brandt bietet Ihnen die Möglichkeit, schnell und unkompliziert eine P-Konto-Bescheinigung zu erhalten. Besuchen Sie dazu unsere spezialisierte Webseite www.p-kontobescheinigung.de und nutzen Sie das Online-Formular unter https://www.p-kontobescheinigung.de/formulare, um die erforderlichen Informationen und Unterlagen einzureichen.

Kosten und Zahlungsmodalitäten

Die Gebühr für die Ausstellung der P-Konto-Bescheinigung beträgt 19,50 € und ist vorab zu entrichten. Sie können den Betrag bequem per Überweisung oder PayPal bezahlen. Unsere Bankverbindung sowie den PayPal-Link finden Sie auf unserer Formularseite.

Benötigte Unterlagen für die Pfändungsschutzkontobescheinigung

Für die Ausstellung der Bescheinigung benötigen wir unter anderem:

  • Geburtsurkunden Ihrer Kinder
  • Kindergeldbescheide
  • Nachweise über Unterhaltsverpflichtungen
  • Ihre persönlichen Kontaktdaten

Eine detaillierte Auflistung der erforderlichen Unterlagen finden Sie ebenfalls auf unserer Formularseite.

Nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen und der Zahlung stellen wir Ihnen die P-Konto-Bescheinigung unverzüglich aus und senden sie Ihnen per Post zu. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Schützen Sie Ihr Einkommen effektiv vor Pfändungen und sichern Sie sich Ihren erhöhten Freibetrag mit einer P-Konto-Bescheinigung von der Rechtsanwaltskanzlei Brandt.

Ohne Schulden hätten Sie übrigens keine Pfändung. Starten Sie Ihre kostenlose Schuldenanalyse hier:

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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