Pfändungstabelle 2023 / 2024

Pfändungstabelle 2023 / 2024 – Die Pfändungstabelle legt fest, welcher Teil des Einkommens eines Schuldners pfändbar ist. Zum 1. Juli 2023 stiegen die Pfändungsfreigrenzen, um den erhöhten Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen. Diese Anpassungen sind bis zum 30. Juni 2024 gültig.

Pfändungstabelle 2023 / 2024 – Wesentliche Änderungen ab 1. Juli 2023:

  • Grundfreibetrag: Der unpfändbare Grundfreibetrag wurde von 1.330,16 Euro auf 1.402,28 Euro monatlich erhöht.
  • Erhöhungsbeträge für Unterhaltspflichten:
    • Für die erste unterhaltspflichtige Person stieg der Betrag von 500,62 Euro auf 527,76 Euro.
    • Für jede weitere unterhaltspflichtige Person erhöhte sich der Betrag von 278,90 Euro auf 294,02 Euro.
  • Vollpfändungsgrenze: Einkommen über 4.298,81 Euro netto monatlich sind nun vollständig pfändbar, zuvor lag diese Grenze bei 4.077,72 Euro.

Beispiele zur Berechnung der Pfändungsfreigrenzen:

  1. Alleinstehender ohne Unterhaltspflichten mit einem Nettoeinkommen von 1.425 Euro:
    • Pfändbarer Betrag: 12,40 Euro.
  2. Schuldner mit zwei unterhaltspflichtigen Kindern und einem Nettoeinkommen von 2.868 Euro:
    • Pfändbarer Betrag: 254,38 Euro.
  3. Schuldner mit vier Unterhaltspflichten und einem Nettoeinkommen von 3.875 Euro:
    • Pfändbarer Betrag: 211,58 Euro.

Hinweis: Liegt das monatliche Nettoeinkommen unter 1.410 Euro, ist es vollständig pfändungsfrei.

Für eine individuelle Berechnung Ihres pfändungsfreien Betrags steht Ihnen unser Pfändungsrechner zur Verfügung und dieser berücksichtigt die aktuellen Freibeträge und Ihre persönlichen Unterhaltspflichten.

FAQ zur Pfändungstabelle 2023 / 2024:

  • Wie hoch ist der aktuelle Pfändungsfreibetrag?
    • Seit dem 1. Juli 2023 liegt der Grundfreibetrag bei 1.402,28 Euro monatlich.
  • Wann erfolgt die nächste Anpassung der Pfändungsfreigrenzen?
    • Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich angepasst. Die nächste Anpassung erfolgt zum 1. Juli 2024.
  • Welche Einkommensbestandteile sind unpfändbar?
    • Unpfändbar sind unter anderem Urlaubsgeld (im üblichen Rahmen), Weihnachtsgeld bis zu 500 Euro, die Hälfte von Überstundenvergütungen sowie Spesen innerhalb der gesetzlichen Pauschalen.

Bei weiteren Fragen zur Pfändungstabelle oder individuellen Anliegen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Unseren Pfändungsrechner finden Sie hier. Haben Sie Fragen zum Pfändungsschutzkonto besuchen Sie bitte unsere Internetseite zum Thema Pfändungsschutzkonto. Wir helfen Ihnen gerne. Sie haben es in der Hand, wie schnell Ihre finanziell belastende Situation von Ihnen geregelt werden kann.

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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