Ab dem 1. Juli 2024 gelten in Deutschland neue Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen, die bis zum 30. Juni 2025 gültig sind. Diese Anpassungen sollen sicherstellen, dass Schuldner trotz Pfändungen über ein existenzsicherndes Einkommen verfügen. Die aktuellen Pfändungsfreigrenzen wurden vom Bundesministerium der Justiz veröffentlicht.
Wesentliche Änderungen ab 1. Juli 2024:
- Grundfreibetrag: Das monatliche Nettoeinkommen, bis zu dem keine Pfändung erfolgt, wurde auf 1.499,99 Euro erhöht. Zuvor lag dieser Betrag bei 1.409,99 Euro.
- Erhöhungsbeträge für Unterhaltspflichten:
- Für die erste unterhaltspflichtige Person steigt der Freibetrag um 561,43 Euro (vorher 527,76 Euro).
- Für jede weitere unterhaltspflichtige Person erhöht sich der Freibetrag um 312,78 Euro (vorher 294,02 Euro).
- Vollpfändungsgrenze: Ab einem monatlichen Nettoeinkommen von 4.573,10 Euro kann das Einkommen vollständig gepfändet werden. Diese Grenze lag zuvor bei 4.298,81 Euro.
Pfändungstabelle 2024/2025 (gültig vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025):
Monatliches Nettoeinkommen (€) | Keine Unterhaltspflichten (€) | 1 Unterhaltspflicht (€) | 2 Unterhaltspflichten (€) | 3 Unterhaltspflichten (€) | 4 Unterhaltspflichten (€) | 5 oder mehr Unterhaltspflichten (€) |
---|---|---|---|---|---|---|
0,00 – 1.499,99 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
1.500,00 – 1.509,99 | 5,78 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
1.510,00 – 1.519,99 | 12,78 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
1.520,00 – 1.529,99 | 19,78 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
1.530,00 – 1.539,99 | 26,78 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
… | … | … | … | … | … | … |
4.560,00 – 4.569,99 | 3.060,78 | 2.499,35 | 2.186,57 | 1.873,79 | 1.561,01 | 1.248,23 |
4.570,00 – 4.572,99 | 3.070,78 | 2.509,35 | 2.196,57 | 1.883,79 | 1.571,01 | 1.258,23 |
4.573,00 und mehr | 3.073,10 | 2.511,67 | 2.198,89 | 1.886,11 | 1.573,33 | 1.260,55 |
Hinweis: Die vollständige Pfändungstabelle kann auf der Website des Bundesministeriums der Justiz eingesehen werden.
Wichtige Hinweise:
- Unterhaltspflichten: Unterhaltspflichtige Personen sind beispielsweise Kinder oder Ehepartner, denen gegenüber eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht.
- Nettoeinkommen: Das Nettoeinkommen umfasst das monatliche Einkommen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben.
- Kontopfändung: Bei einer Kontopfändung ist es ratsam, ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einzurichten, um den unpfändbaren Teil des Einkommens zu schützen. Weitere Informationen und Unterstützung hierzu finden Sie auf unserer Website www.p-kontobescheinigung.de.
Wenn Sie Fragen zur Pfändungstabelle oder zu Ihren individuellen Pfändungsfreigrenzen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie unser Kontaktformular, und unsere kompetenten Ansprechpartner werden sich umgehend bei Ihnen melden.
Unseren Pfändungsrechner finden Sie hier. Dort können Sie den pfändbaren Anteil Ihres Einkommens ausrechnen.
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