Pleite, Bankrott, Konkurs, Insolvenz und Überschuldung: Die Unterschiede erklärt

Die Begriffe Pleite, Bankrott, Konkurs, Insolvenz und Überschuldung werden oft synonym verwendet, doch sie haben jeweils unterschiedliche Bedeutungen. Für Menschen in finanzieller Not ist es wichtig, die Unterschiede zu kennen, um ihre Situation korrekt einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten. In diesem Beitrag klärt die Schuldnerberatung Brandt auf, was hinter diesen Begriffen steckt und wie wir Ihnen helfen können, aus der Schuldenfalle zu entkommen.


Pleite: Umgangssprachlicher Begriff für finanzielle Notlage

Der Begriff Pleite ist kein juristischer Fachausdruck, sondern wird umgangssprachlich verwendet, um eine finanzielle Notlage zu beschreiben. Wer pleite ist, hat in der Regel nicht mehr genügend Geld, um laufende Kosten wie Miete, Rechnungen oder Schulden zu begleichen.

In der Regel beschreibt eine Pleite eine vorübergehende Situation, die durch eine genaue Prüfung der Finanzen und gezielte Maßnahmen behoben werden kann. Oftmals stehen jedoch ernsthafte finanzielle Probleme im Hintergrund, die einer professionellen Beratung bedürfen.


Bankrott: Ein rechtlicher und strafrechtlicher Begriff

Bankrott ist ein rechtlicher Begriff, der im Strafrecht verwendet wird. Er beschreibt eine Situation, in der jemand zahlungsunfähig ist, aber vorsätzlich oder fahrlässig Maßnahmen ergriffen hat, die zur Zahlungsunfähigkeit geführt haben. Beispiele hierfür sind:

  • Veruntreuung von Vermögen.
  • Unzureichende Buchführung.
  • Verschleierung von Vermögensverhältnissen.

Bankrott wird strafrechtlich verfolgt und ist von der einfachen Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz klar zu unterscheiden.


Konkurs: Der veraltete Begriff für Insolvenz

Der Begriff Konkurs wurde bis zur Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 verwendet und bezeichnete ein Verfahren zur Abwicklung der Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners. Seitdem wird der Begriff nicht mehr offiziell verwendet und durch Insolvenz ersetzt. Dennoch wird Konkurs umgangssprachlich weiterhin genutzt, insbesondere wenn es um ältere Fälle oder allgemein um Unternehmenspleiten geht.


Insolvenz: Die geregelte Abwicklung von Zahlungsunfähigkeit

Die Insolvenz ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren, das bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingeleitet wird. Ziel ist es, die Gläubiger gleichmäßig zu befriedigen und dem Schuldner einen Neustart zu ermöglichen.

Wann liegt eine Insolvenz vor?

Eine Insolvenz tritt ein, wenn:

  1. Der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen (Zahlungsunfähigkeit).
  2. Die Verbindlichkeiten des Schuldners sein Vermögen übersteigen (Überschuldung).

Arten der Insolvenzverfahren

  • Privatinsolvenz: Für Privatpersonen und kleinere Selbstständige.
  • Regelinsolvenz: Für Unternehmen und größere Selbstständige.

Die Schuldnerberatung Brandt unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Durchführung eines Insolvenzverfahrens und prüft Alternativen wie außergerichtliche Einigungen.


Überschuldung: Vorstufe zur Insolvenz

Überschuldung liegt vor, wenn die Verbindlichkeiten die vorhandenen Vermögenswerte übersteigen und eine Rückzahlung aus eigener Kraft nicht mehr möglich ist.

Beispiele für Anzeichen einer Überschuldung:

  • Ständige Nutzung von Dispokrediten.
  • Rückstände bei Miet- oder Kreditraten.
  • Mahnungen und Forderungsschreiben von Gläubigern.

Eine Überschuldung führt nicht zwangsläufig zur Insolvenz. Durch gezielte Maßnahmen wie Schuldenvergleiche oder Umschuldungen können Betroffene oft noch rechtzeitig handeln.


PleiteWie hilft die Schuldnerberatung Brandt?

Die Schuldnerberatung Brandt bietet Ihnen Unterstützung in jeder Phase der finanziellen Notlage – von der Überschuldung bis zur Abwicklung einer möglichen Insolvenz:

  1. Analyse der Situation: Wir prüfen, ob eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vorliegt und entwickeln einen individuellen Plan.
  2. Außergerichtliche Einigung: Gemeinsam mit Ihnen suchen wir nach Möglichkeiten, um eine Insolvenz zu vermeiden, z. B. durch Schuldenvergleiche oder Ratenzahlungsvereinbarungen.
  3. Begleitung bei der Insolvenz: Sollte eine Insolvenz unvermeidbar sein, helfen wir Ihnen bei der Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens.
  4. Nachhaltige Lösungen: Nach der Schuldenregulierung unterstützen wir Sie dabei, langfristig finanziell stabil zu bleiben.


Fazit: Pleite – Klare Begriffe, klare Lösungen

Die Begriffe Pleite, Bankrott, Konkurs, Insolvenz und Überschuldung beschreiben unterschiedliche Aspekte finanzieller Notlagen. Während eine Pleite oft kurzfristig überwunden werden kann, erfordert eine Überschuldung oder Insolvenz professionelle Hilfe. Die Schuldnerberatung Brandt steht Ihnen in jeder Phase zur Seite und bietet Ihnen individuelle Lösungen, um Ihre finanzielle Freiheit zurückzugewinnen.

Bei Fragem zu Kontpfändungen besuchen Sie gerne usnere Seite www.p-kontobescheinigung.de . Dort können Sie eine Pfändungsschutzkontobescheinigung anfordern.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Die kompetenten Ansprechpartner der Schuldnerberatung Brandt stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter 03 82 03 / 74 50 20.

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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