Privatinsolvenz Hamburg – Die Privatinsolvenz bietet überschuldeten Privatpersonen in Hamburg die Möglichkeit, innerhalb von maximal drei Jahren schuldenfrei zu werden. Dieses Verfahren, auch Verbraucherinsolvenz genannt, ist speziell für Personen konzipiert, die nicht selbstständig tätig sind oder waren.
Voraussetzungen für die Privatinsolvenz Hamburg
Um eine Privatinsolvenz in Hamburg zu beantragen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Natürliche Person: Sie sind keine juristische Person und üben keine selbstständige Tätigkeit aus.
- Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit: Ihre finanziellen Mittel reichen nicht aus, um die bestehenden Verbindlichkeiten zu begleichen, oder es ist absehbar, dass dies bald der Fall sein wird.
- Außergerichtlicher Einigungsversuch: Vor dem Antrag auf Privatinsolvenz muss ein Versuch unternommen werden, sich außergerichtlich mit den Gläubigern zu einigen. Scheitert dieser Versuch, ist eine entsprechende Bescheinigung erforderlich.
Ablauf des Privatinsolvenzverfahrens
Das Verfahren gliedert sich in mehrere Phasen:
- Außergerichtlicher Einigungsversuch: Gemeinsam mit einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt wird versucht, mit den Gläubigern eine Einigung zu erzielen.
- Insolvenzantrag: Bei Scheitern des Einigungsversuchs wird der Antrag beim zuständigen Amtsgericht in Hamburg gestellt.
- Wohlverhaltensphase: Nach Eröffnung des Verfahrens beginnt die dreijährige Wohlverhaltensphase, in der der Schuldner bestimmten Verpflichtungen nachkommen muss, wie z. B. der Abführung des pfändbaren Einkommensanteils.
- Restschuldbefreiung: Nach erfolgreichem Abschluss der Wohlverhaltensphase werden die verbleibenden Schulden erlassen.
Vorteile der Privatinsolvenz Hamburg
- Schuldenfreiheit in absehbarer Zeit: Nach spätestens drei Jahren sind Sie von Ihren restlichen Schulden befreit.
- Schutz vor Zwangsmaßnahmen: Mit Eröffnung des Verfahrens sind Pfändungen und andere Vollstreckungsmaßnahmen unzulässig.
- Existenzminimum gesichert: Durch festgelegte Pfändungsfreigrenzen bleibt Ihnen ein notwendiger Teil Ihres Einkommens erhalten.
- Entlastung: Die ständige Konfrontation mit Gläubigern und Mahnungen entfällt, was zu einer erheblichen psychischen Entlastung führt.
Aktuelle Entwicklungen in Hamburg
In den letzten Jahren ist in Hamburg eine Zunahme der Privatinsolvenzen zu verzeichnen. So meldeten im Jahr 2023 insgesamt 2.125 Personen eine Verbraucherinsolvenz an, was einem Anstieg von zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Diese negative Entwicklung wird sich 2024 fortsetzen.
Unterstützung durch die Kanzlei Brandt
Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt für Hamburg steht Ihnen mit erfahrenen Experten zur Seite, um Sie durch den gesamten Prozess der Privatinsolvenz zu begleiten. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre finanzielle Situation zu finden und Ihnen den Weg in eine schuldenfreie Zukunft zu ebnen.
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen und den ersten Schritt in Richtung Schuldenfreiheit zu gehen. Unsere Experten prüfen dabei stets, ob eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern möglich ist, um ein Insolvenzverfahren möglicherweise zu vermeiden.
Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns gemeinsam Ihre finanzielle Zukunft gestalten.
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